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Sterbegeld: Beamten steht es zu

06.03.2009 - von E. Heckemüller

Das zweifache der Versorgungsbezüge erhalten die Nachkommen eines Beamten vom Staat ohne irgend eine Sterbegeldversicherung abschließen zu müssen - wie die Normalsterblichen!

So zeigt sich wieder einmal, welche Privilegien wir Steuerzahler den Beamten auch im Todesfall zubilligen.

Kann das weiterhin im Dunkeln bleiben oder muss das nicht dringend geändert werden?
siehe dazu: Link

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2821
Quelle: Mail and die Redaktion

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