06.03.2009 - von E. Heckemüller
Das zweifache der Versorgungsbezüge erhalten die Nachkommen eines Beamten vom Staat ohne irgend eine Sterbegeldversicherung abschließen zu müssen - wie die Normalsterblichen!
So zeigt sich wieder einmal, welche Privilegien wir Steuerzahler den Beamten auch im Todesfall zubilligen.
Kann das weiterhin im Dunkeln bleiben oder muss das nicht dringend geändert werden?
siehe dazu: Link
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Finanzen:
03.03.2009: Lehmann-Geschädigte: Neue Demos geplant
24.02.2009: Umgang mit älterer Bankkundin
16.02.2009: Krankengeld zahlen, aber keins erhalten: GERECHT?
Alle Artikel zum Thema
Finanzen