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Bargeldabschaffung+Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden

Foto: H.S.

17.01.2018 - von D.S.+ H.S.

Keine Neuigkeit, die nicht durch Alternative-News "umrahmt" oder "eingebettet" wird. Jüngstes Beispiel: Nach dem Jahreswechsel veröffentlichen diverse Zeitungen einen Artikel, der die Abschaffung des Bargelds propagiert. Darin heißt es zum Beispiel: "Andernorts ist die bargeldlose Welt dagegen fast Realität – und zeigt, wie es bald hierzulande aussehen könnte." Begründung: "Bargeld bräuchten Verbraucher in Deutschland rein technisch längst nicht mehr". Damit das Gefallen der meisten Bürger am Bargeld aber nicht unerwähnt bleibt, heißt es dann zwecks Leserbindung: "Doch die Bundesbürger hängen an Scheinen und Münzen."1

Einen Tag danach auf heise online der Bericht über einen Kompromiss, der kurz vor Weihnachten von den damit befassten EU-Gremien in Bezug auf die 5. Richtlinie zur Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, zuwege gebracht wurde. Konsequenz: "Die Privatsphäre fällt praktisch weg" ... Der Zahlungsverkehr: "fast vollständig überwacht" ... "Transaktionsdaten könnten jahrzehntelang auf Vorrat gespeichert werden", moniert die Rechtswissenschaftlerin Carolin Kaiser gegenüber heise online die Einigung. En detail geht es um:

- die Verordnung über die Überwachung von Ein- und Ausfuhr von Barmitteln
- die Richtlinien zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
- die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und
Einziehungsentscheidungen.

"Einer der wichtigsten Ansätze in dieser Verordnung ist die Definition des Begriffs ´Barmitte`, die in vier Kategorien unterteilt werden: Bargeld, übertragbare Inhaberpapiere, Rohstoffe als hochliquide Wertaufbewahrungsmittel und bestimmte Arten von anonymen Guthabenkarten. ...."
So steht es im Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005
Link

Über die beiden folgenden Initiativen wird in dieser Woche entschieden.
Bis HEUTE, Dienstag, 16.1.2018 24:00 Uhr, haben die Fraktionen im Europäischen Parlament Zeit, um eine Abstimmung über das weitere Vorgehen zu beantragen.
Tun sie das nicht, was wahrscheinlich ist, gilt die Aufnahme der direkten Verhandlungen mit dem Rat als beschlossen. Ob jemand eine Abstimmung beantragt hat, wird vermutlich am Mittwoch morgen zu Beginn der Sitzung bekanntgegeben:
Link

Um diese beiden Reports geht es:
(neue) Geldwäsche-Richtlinie
Link (englisch)

Verordnung (d.h. bindendes Recht für alle!), der gegenseitigen Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen.
Insgesamt geht es also nicht nur um Bargeld-Transfer, sondern auch um grundsätzliche strafrechtliche Fragen und, sehr spannend, um die Anerkennung von Beschlagnahmetiteln aus anderen europäischen Ländern! (nur englisch )
Link


1 Alexander Sturm und Theresa Münch für dpa

Link: Baregeldabschaffung: Keine 100 Euro-Scheine mehr bei Zeeman
Quelle: EU/Heise