12.09.2017 - von V.W.
Gegen seinen Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt, hat der Rechtsanwalt Volkmar W.. Grund: Die Beiträge für die freiwillige Pflegeversicherung werden nicht im Höchstbetrag anerkannt. Der angebliche Stichtag vom 31.12. 1957 sei altersdiskriminierend (§§1;2, Abs.I, Ziff 5,6 AGG) und verletzte auch Art. 3 GG (Gleichbehandlung).
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