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KFZ-Alterszuschläge: Abgesegnet von der Versicherungsaufsicht BaFin ?

Los Angeles, 1974 Foto: H.S.

10.01.2017 - von Dr. B.

Wer das falsche Alter hat und noch dazu ein Auto, bezahlt mehr für die KFZ-Versicherung. Dr. B. hat das falsche Alter. Er wendet sich deshalb zwecks Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die ja bekanntlich das Versicherungswesen beaufsichtigen soll. Am 23.12.2016 erhält er ein zwiseitiges inhaltsleeres und indiskutables Antwortschreiben der BaFin. (Verstoß des Versicherers habe ich nicht feststellen können ...Versicherer sind in der Tarifgestaltung weitgehend frei, in ihrer Enscheidung, zu welcher Prämie sie Versicherungsschutz anbieten ...Tarife in der KFZ-Versicherung sind weder vorlage- noch genehmigungspflichtig ...kann ich nur an die Regelungen des AGG erinnern ...aus meiner Aufsichtsätigkeit ist mir diese Thematik bereits bekannt ...Gesetzgeber hat Zulässigkeit der Tarifierung nach dem Alter eines Versicherungsunternehmens geregelt ... gibt keine gesetzliche Regelung, oder vertragliche Bestimmung, die Versicherer verpflichtet, Ihrem Wunsch nach Offenlegung der einzelnen Tarifierungsfaktoren bzw. die Rechenschritte einzelner Beitragskalkulationen vergleichbar zu gestalten ... Vorgang aufsichtsrechtlich geprüft - Ergebnis: es besteht kein Anlass für Tätigwerden ... nicht befugt, Streitfragen aus einzelnen Versicherungsverträgen rechtsverbindlich zu entscheiden ... Beweiserhebungen sind allein Aufgabe der ordentlichen Gerichte.)

Seine berechtigten und begründeten Zweifel daran, ob die Anstalt des Bundes die Finanzdienstleister tatsächlich beaufsichtigt, legt der HUK-Versicherte Dr. B. erneut in einem Schreiben an die BaFin, Referat VBS 4 dar.

"Sehr geehrte Frau Steffen!
Immer wieder ist von Verbraucherseite darüber geklagt worden, dass der Gesetzgeber die BaFin nur mit einem beschränkten Aufsichts- bzw. Kontrollmandat ausgestattet hat. Dass die Tarifgestaltung der Versicherungsunternehmen aber so weitgehend frei ist, dass alleine die „dauernde Erfüllbarkeit der Verträge gesichert“ sein muss - es ist schön, wie offen Sie das darlegen.

Interessant ist auch, dass Sie gemäß Ihrem o.g. Schreiben vom 23.12.2016 in einem entsprechenden Aufsichtsrat saßen bzw. sitzen, und Ihnen diese Thematik von daher bekannt ist:
Denn das impliziert ja wohl, dass Sie die Erhebung von Alterszuschlägen stets bzw. grundsätzlich abgesegnet haben!?

Und es bedeutet sogar, dass Sie in Ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglied ein Versicherungsverhalten aktiv unterstützt haben, dass Sie nun aufsichtsrechtlich prüfen sollen. Das aber heißt ja wohl nichts anderes, als dass Sie Ihr eigenes Verhalten prüfen müssen, bzw. prüfen durften!

Irgendwie habe ich hier das Gefühl, gewisse Dinge finden wirklich in einer Parallelwelt statt - denn in dieser unseren realen Welt dürfte es so etwas doch an und für sich gar nicht geben - unter rechtlichen Aspekten, dass sich jemand selbst kontrolliert und eine Kontrollentscheidung über das eigene Verhalten trifft!

Diese „Verflechtungen“ von dem Wähler lt. Grundgesetz verantwortlichen politischen Institutionen mit den Interessen der Privatwirtschaft - in wenig publik gemachter Form! - ist bekanntlich nicht so selten: Denn wenn in einem Schreiben einer Schutzorganisation an mich die Rede davon ist, dass die Lobby der Versicherungsunternehmen ausgezeichnet funktioniere, einige Sätze in diversen Gesetzentwürfen und Gesetzeserläuterungen wirkten, als seien sie von der Versicherungswirtschaft direkt in den Block diktiert (vom Problem der Abordnung von Angestellten von Wirtschaftsverbänden etc. in die Ministerien und anderen Arten der „personellen Verflechtung“ abstrahiere ich hier erst einmal) - so liegt etwas sehr im Argen im Problembereich „Unternehmenseinfluss - Verbraucherschutz“! Es ist offensichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber über weitreichende Macht und weitreichenden Einfluss verfügt - was aber nicht im Interesse der Versicherungsnehmer genutzt wird!

Ihrer Ausführung auf Seite 2 - „die Versicherer bei der Tarifierung auch das Alter heranziehen, wenn sie über entsprechende statistische Belege verfügen“ - stimme ich voll zu, das gehört zum ökonomischen Denken (das mir bekanntlich seit Jahrzehnten alles andere als fremd ist). Gleiches gilt für das von Ihnen aufgeführte „Gebot der risikoadäquaten Kalkulation“, die ja schlicht zum „1 x 1“ ökonomischen Denkens gehört.

Allerdings kann Ihnen doch nicht entgangen sein, dass die HUK-Coburg eben über keine statistischen Belege verfügt - denn sonst hätte sie nicht mir gegenüber statistische Quellen angegeben, die im Gegensatz zu den Alterszuschlägen stehen. Gemäß den von der HUK-Coburg aufgeführten statistischen Quellen müsste es sogar Altersboni geben, da das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles in höherem Alter statistisch abnimmt. Und im Fall der Teilkaskoversicherung ist es sogar schon rein theoretisch unmöglich, dass es hier Alterszuschläge geben kann.

Aber da Sie all dies schon in Ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglied gewusst haben, kommt Ihre Eigenkontrolle natürlich auch jetzt zu dem Ergebnis, dass Sie und die HUK-Coburg hier stets richtig und „sachbezogen“ gehandelt haben. Keine wirklich große Überraschung!

Ihr Hinweis, sich evtl. an den Versicherungsombudsmann zu wenden - irgendwie niedlich. Immerhin gibt es ja sogar mindestens jahrelang praktizierte „unverbindliche Richtlinien des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seit 2008“ (Finanztest, 2/2016, S. 68), die der BaFin und dem Versicherungsombudsmann m.E. doch nun wirklich nicht unbekannt sein dürften!

Offensichtlich stört es Sie bzw. das BaFin ja auch nicht, dass es die HUK-Coburg nicht für nötig gehalten hat, ihre Versicherungsnehmer über die Erhebung von Alterszuschlagen zu informieren. Denn die Ausführung „Dass das Alter des Versicherungsnehmers einer Rolle spielt, kommunizieren wir in transparenter Weise. … unter dem Punkt ‚Tarifierungsmerkmale‘ auch das Geburtsdatum“ (das Schreiben der HUK-Coburg vom 25.11.2016 an die BaFin war beigefügt) ist für Sie so in Ordnung, dass Sie auf diese Problematik noch nicht einmal eingehen. Auch hierzu hatte ich mich ausführlich geäußert - und auch hierzu ist Ihre Kontrolle Ihrer eigenen Aufsichtsratstätigkeit wieder positiv ausgefallen.

Der von der HUK-Coburg gebrauchte Begriff „in transparenter Weise“ muss offensichtlich völlig neu definiert werden, wenn man das Versteckspiel der HUK-Coburg so bezeichnen will. Es ist - gelinde gesagt - ein starkes Stück, wie unter „Tarifierungsmerkmale“ mit einer fast schon bewunderungswürdigen Unauffälligkeit das Geburtsdatum aufgeführt wird. Es kann doch wohl nicht im Ernst erwartet werden, dass der/der Versicherungsnehmer/in daraus auf eine - von den Versicherungsunternehmen ja gar nicht angekündigte - Beeinflussung der Versicherungsbeiträge schließt. Und schon gar nicht darf davon ausgegangen werden, dass daraus die negative Konsequenz von (eben nicht mitgeteilten!) Alterszuschlägen resultiert.

Zustimmend zur Kenntnis genommen haben Sie somit auch die Ausführungen im letzten Absatz des Schreibens der HUK-Coburg „Preis für eine Dienstleistung oder ein Produkt … kann dann frei entscheiden, ob er diesen annimmt oder nicht“. Die WISO-Fakultät der Universität zu Köln ist nun wirklich eine der konservativsten Fakultäten in Deutschland - aber sogar meinem verehrten (ordoliberalen!) akademischen Lehrer Prof. Dr. Hans Willgerodt war ein solches „Denken“ eher Ausdruck des sog. „Manchester Liberalismus“ von Mitte des 19. Jahrhunderts (gemäß F.A. von Hayek eine extreme Form der laissez-faire-Position, und gemäß dem renommierten „Gabler Wirtschafts-Lexikon“ eine von sozialen Missständen begleitete Marktvermachtung).

Hinzu kommt, dass Alterszuschläge generell von (offensichtlich allen) Versicherungsunternehmen erhoben werden. Von einer in Marktwirtschaften per definitionem üblichen Entscheidungsfreiheit der Verbraucher bzw. Versicherungsnehmer kann hier also keine Rede sein. Vielmehr handelt es sich um ein „abgestimmtes Verhalten“ - vgl. die o.g. „unverbindliche Richtlinien des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seit 2008“ - der Versicherungsunternehmen, im Sinne einer einseitigen Ausnutzung ihrer Marktmacht zum Nachteil der Verbraucher bzw. Versicherungsnehmer.

All dies sagt nun wahrlich genug darüber, wie das „Mandat“ der BaFin ausgestattet ist bzw. was der Entscheidung in der BaFin - selbst wenn ich hier einmal von der „Eigenkontrolle der Kontrolleure“ wie in Ihrem Fall abstrahiere - zugrunde liegt: Nämlich nur noch die Kontrolle darüber (s.o.), ob die „dauernde Erfüllbarkeit der Verträge gesichert“ ist.

Mit Marktwirtschaft - und erst Recht mit sozialer Marktwirtschaft - hat das Ganze m.E. allenfalls noch peripher etwas zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. B."

P.S. Frau Steffen spricht in Ihrem Schreiben von Ihrer AUFSICHTSTÄTIGKEIT, nicht von einer Aufsichtsratstätigkeit. Die Verwechslung ist wohl auf die Namensgleichheit zwischen ihr und einem Aufsichtsratmitglied der BaFin zurückzuführen.

Link: KFZ-Alterszuschläge: Brief an HUK Vorstandssprecher
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung