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KFZ-Alterszuschläge: HUK-Vorstandssprecher bekommt Post

Oceanside Foto: H.S.

19.12.2016 - von Dr. B.

Herrn
Dr. Wolfgang Weiler
- persönlich -
Sprecher des Vorstandes der HUK-Coburg
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
per E-Mail: info@huk-coburg.de
per Fax: 0800 2 / 153 486

26.11.2016

Betr.: 508/2542120-T-KR31PO;
von der HUK-Coburg erhobene Alterszuschläge; Schreiben von Herrn P. vom 17.11.2016 und vom 9.11.2016; meine Schreiben vom 13.11.2016 und vom 6.11.2016

Sehr geehrter Herr Dr. Weiler!

I. HUK-Coburg und Statistiken

1. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die HUK-Coburg darauf verzichtet, mir weitere statistische Quellen zu nennen. Hätte ich mich doch sehr darüber gefreut, diese einer genaueren Analyse zu unterziehen.

2. Insofern muss ich denn auch feststellen, dass es auch nach Meinung der HUK-Coburg keine Statistiken gibt, mit denen sie die Berechtigung von Alterszuschlägen untermauern könnte. Eine sehr „schöne“ Schlussfolgerung, wie ich finde!

3. Ein vollständiges Bild à la Gegenüberstellung von Ausgaben und Erträgen bei Älteren ist also von der HUK-Coburg nicht zu erwarten. Selbst die Ihnen ursprünglich als genehm erscheinenden statistischen Quellen haben sich ja nicht als in Ihrem Sinne haltbar erwiesen.

II. weitere Versicherungen mit Alterszuschlägen

1. Vielen Dank für die Informationen darüber.

2. Ich vermute allerdings begründet, dass Sie mir keine Statistiken zur Berechtigung der Alterszuschläge bei den Unfallversicherungen geben bzw. nennen könnten?! Aus für Sie sicherlich nachvollziehbaren Gründen bin ich daran aber sehr interessiert.

3. Wie sieht es innerhalb der Kfz-Versicherung mit der (Teil-)Kaskoversicherung und dem Ausland-Schadenschutz aus? Gibt es auch hierbei - wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung - einen Alterszuschlag?


III. Herrn M.s Mitteilung meines genauen Alterszuschlags

Auf Ihre Ausführungen, was Herr Mnich wie gemeint haben könnte, oder welcher Vergleich unter welchen Bedingungen gezogen werden könnte - darauf muss ich doch wohl nicht wirklich ernsthaft eingehen!?

„Irgendwie“ hören sich Ihre Formulierungen hierzu mühsam bzw. gequält an.

Übrigens hatte im Telefonat vom 4.11.2016 nicht nur ich, sondern auch Herr M. den Terminus „Alterszuschlag / Alterszuschläge“ benutzt.

IV. erneuter statistischer Versuch der HUK-Coburg: Vergleich mit einem 24-Jährigen

1. Irgendwie ist es ja entweder erfreulich oder verwunderlich, dass Sie doch eine Aussage zu einem Tarif machten. Hatten Sie doch noch in Ihrem Schreiben vom 9.11.2016 explizit ausgeführt, „wir auch nicht verpflichtet sind, unsere Kunden über die Auswirkungen einzelner Tarifierungsmerkmale auf den Beitrag zu informieren“. Das aber handhaben Sie offensichtlich ebenso „flexibel“ wie die Statistiken: Je nachdem, was für Ihre Position am besten zu sein scheint ...

2. Sie wissen aber sicher genau, dass dieser von Ihnen präferierte Vergleich nicht nur hinkt - er lahmt geradezu. Dies ergibt sich alleine schon aus der Ihnen genehmen Statistik, auf die Sie mit Schreiben vom 9.11.2016, S. 2, rekurrieren: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8, Reihe 7, 2014, S. 47, Schaubild 4 (vgl. hierzu ausführlich mein o.g. Schreiben vom 13.11.2016):

a) Zunächst einmal darf ich erinnern an die begrenzte Aussagekraft dieser Ihrer Quelle, die ich ausführlich dargelegt hatte. Eine vollständige statistische Quelle verweigern Sie mir bekanntlich.

b) Aus diesem Schaubild 4 ergibt sich allerdings eindeutig, dass sogar für diese Ihnen genehme Quelle mit äußerst beschränkter Aussagekraft ein niedrigerer Beitrag für die Altersklasse „65-75 Jahre“ im Vergleich zur Altersklasse „21-25 Jahre“ per se gerechtfertigt ist.

- Liegt doch gemäß diesem Schaubild die Anzahl der „Hauptverursacher“ bei „Unfällen mit Personenschaden 2014“ bei den Älteren um ca. 1/4 niedriger als bei den Jüngeren.

- Hinzu kommt aber, dass Anteil und Anzahl der PKW-Fahrer bzw. –Eigentümer in der Altersgruppe „65-75 Jahre“ garantiert nicht signifikant niedriger liegt als in der Altersgruppe „55-65 Jahre“.

- Hingegen dürften Anteil und Anzahl bei „21-25 Jahre“ aber deutlich niedriger sein. Und trotzdem liegen deren Hauptverursacher-Zahlen deutlich über denen der Altersgruppe 65-75 Jahre. Sehen Sie sich dieses Schaubild doch bitte einmal genau(er) an, bevor Sie solche Aussagen machen.

- Sie haben also in der Altersgruppe „65-75 Jahre“ erkleckliche Einnahmen, deutlich höher als z.B. in der Altersgruppe „21-25 Jahre“. Und durch die Alterszuschläge haben Sie bei diesen Älteren noch zusätzliche Einnahmen in relevantem Umfang über den mittleren Altersgruppen - trotz deutlich günstigerem Schadensverlauf gegenüber allen mittleren (und jüngeren) Altersgruppen.

- Das bedeutet, die Versicherungsunternehmen haben deutlich weniger Versicherungsnehmer in der Gruppe „21-25 Jahre“, müssen dafür aber deutlich mehr „Unfälle mit Personenschaden“ in Kauf nehmen - z.B. im Vergleich zur Altersgruppe „65-75 Jahre“. Allein dies verdeutlicht die Benachteiligung älterer Versicherungsnehmer durch Alterszuschläge.

- Also auch dieser weitere statistische Versuch von Ihnen stützt meine Ausführungen gegen die erhobenen Alterszuschläge.

c) Und nicht zuletzt: Die per se gravierenden Benachteiligungen gegenüber den mittleren Altersgruppen bleiben bestehen.

V. Ihr Hinweis auf die freie Wahl des Versicherungsunternehmens

1. Nett! Hatte ich sogar schon früher erwartet.

2. Irgendwie setze ich diese Ihre Ausführung natürlich in Relation zu Ihrer Ausführung in Ihrem o.g. Schreiben vom 9.11.2016, S. 3, Zeilen 1 – 2, in dem Sie sich selbst bescheinigen „wir Ihnen im Marktvergleich nach wie vor sehr günstige Beiträge anbieten“.

3. Im Kontext damit ist auch mein Schreiben vom 13.11.2016, II. 3., zu sehen. D.h., Ihre diesbezügliche Aussage gilt wiederum nur ceteris paribus: Denn diese Praktiken werden - leider - nicht nur von der HUK-Coburg angewandt.

Hochachtungsvoll


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Herrn
Dr. Wolfgang Weiler
- persönlich -
Sprecher des Vorstandes der HUK-Coburg
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
per E-Mail: info@huk-coburg.de
per Fax: 0800 2 / 153 486

3.12.2016
Betr.: 508/2542120-T-KR31PO;
von der HUK-Coburg erhobene Alterszuschläge in diversen Versicherungen;
Schreiben von Herrn P. vom 28.11.2016, 17.11.2016 und vom 9.11.2016;
meine Schreiben vom 26.11.2016, 13.11.2016 und vom 6.11.2016

Sehr geehrter Herr Dr. Weiler!

Quintessenz der bisherigen Kommunikation mit der HUK-Coburg ist ganz offensichtlich:

1. Der HUK-Coburg ist es eindeutig nicht gelungen, selbst mit Hilfe ihr genehmer statistischer Quellen einen inhaltlichen Beleg für die von ihr erhobenen Alterszuschläge zu präsentieren, bzw. diese inhaltlich/finanziell zu begründen.

2. Deshalb weigert sich die HUK-Coburg nunmehr expressis verbis, statistische Belege oder auch nur öffentlich zugängliche statistische Quellen (z. B. des Statistischen Bundesamtes) aufzuführen. Es ist also offensichtlich, dass auch die HUK-Coburg weiß, dass die Alterszuschläge inhaltlich nicht zu begründen sind.

3. Alles dies bezieht sich nicht nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung:

3.1. Alterszuschläge erhebt die HUK-Coburg auch bei Unfallversicherungen. Statistische Begründungen hierfür verweigert die HUK-Coburg expressis verbis.

3.2. In der Kaskoversicherung erhebt die HUK-Coburg ebenfalls Alterszuschläge. Statistische Begründungen werden natürlich nicht geliefert. Hier allerdings wird es geradezu grotesk: Die Erhebung von Alterszuschlägen sogar in der Teilkaskoversicherung lässt sich noch nicht einmal theoretisch rechtfertigen. Aufgrund der von der Teilkaskoversicherung abgedeckten Schadensarten ist davon auszugehen, dass es hier gar keine altersbedingte Schadenhäufigkeit geben kann. Allenfalls könnte dies für nächtliche Unfälle mit Haarwild gelten - allerdings fahren Versicherungsnehmer mit zunehmendem Alter bei Dunkelheit immer weniger nachts, sodass der bereits tagsüber zu beobachtende geringere Schadensverlauf (vgl. meine E-Mail an HUK-Coburg vom 13.11.2016) mit zunehmendem Alter bei dieser Schadensart noch viel deutlicher (in Form von deutlich geringeren Schadenszahlen) auftritt.

Bei der Teilkaskoversicherung wird noch offensichtlicher als bereits bei anderen Versicherungsarten, dass Alterszuschläge mit dem realen Schadensverlauf nichts zu tun haben, sondern lediglich der Erzielung zusätzlicher - statistisch nicht gerechtfertigter! - Einnahmen dienen. Wie bereits in meinem Schreiben vom 13.11.2016/III.8. an die HUK-Coburg ausgeführt: „In einer Zeit, in der Versicherungsunternehmen einen heftigen Wettbewerb mit möglichst niedrigen Basistarifen austragen, drängt sich angesichts einer solchen inhaltlich völlig fehlgeschlagenen Vorgehensweise der der Verdacht auf, dass Versicherungen generell über die Erhebung von weniger öffentlichkeitswirksamen, sogar geschickt versteckten Zuschlägen zu zusätzlichen Einnahmen gelangen wollen - auch wenn die Unfallstatistiken dies gar nicht hergeben!“

Hochachtungsvoll

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Der Vorstandssprecher der HUK-COBURG, Dr. Wolfgang Weiler, scheidet mit Vollendung seines 65. Lebensjahres planmäßig zum 31. 7. 2017 aus dem Vorstand der HUK-COBURG aus und tritt nach fast 30jähriger Tätigkeit für das Unternehmen in den Ruhestand.

Link: Alterszuschläge bei Versicherungen + das unseriöse Gebaren der Assekuranz
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung