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Diverse: Reaktionen auf AD-Gesetzentwurf

23.12.2004 - von Hanne Schweitzer

Wie es nicht anders zu erwarten war, stößt der Gesetzentwurf auch nach seiner Vorstellung auf heftige Kritik. Diese folgt im Wesentlichen den Vorgaben, die BDA-Chef Dieter Hundt im Jahr 2001 gemacht hat, als der erste AntiDiskriminierungsGesetzentwurf der damaligen Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin vorgelegt wurde.
Dazu muss man wissen: Inzwischen spricht Dieter Hundt immerhin von den "vernünftigen Zielen" eines Antidiskriminierungsgesetzes.

Hier eine Auswahl der polemischen bzw. kritischen Reaktionen:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

  • Unklare Begriffe und ein Regel-Ausnahme-Labyrinth führen zu Rechtsunsicherheit und Rechtsstreitigkeiten.


  • Ein juristisches Minenefeld wird angelegt.


  • Die Pflichten der Arbeitgeber sind überzogen.


  • Die deutsche Wirtschaft wird unangemessen benachteiligt.


  • Die Beweislastumkehr führt zu einem inakzeptablen Dokumentations- und Kostenaufwand.


  • Die Übertragung der Vorgaben für das Arbeitsrecht auf das Zivilrecht, besonders auf Mietverträge wird abgelehnt.


  • Es ist ärgerlich, dass mit der Errichtung einer Anitdiskriminierungsstelle des Bundes schon wieder eine neue Behörde gegründet wird. Ausserdem sei nicht vorgesehen, dass sich auch die Arbeitgeber and diese Behörde wenden könnten.



  • Karoline Bock, Vorsitzende vom Bundesverband Junger Unternehmer (BJU):

  • "Hier wird ein neues Monster geboren".


  • "Die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird verhindert".


  • "Das Gesetz ist ein Minenfeld für Unternehmer."


  • "Der Entwurf diskriminiert die mittelständischen Unternehmer".


  • Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbands Deutscher Wohnungsunternehmen:

  • "Der Gesetzentwurf bringt unangemessene Regulierungen und Belastungen für die Unternehmen. Millionen Vermietungsvorgänge müssen dokumentiert werden, um nachweisen zu können, dass die abgewiesenen Bewerber nicht diskriminiert wurden."


  • "Der Gesetzentwurf sieht keine Beweislasterleichterung für die Fälle der sachlich gerechtfertigten Abweisung von Bewerbern vor, um den sozialen Frieden durch eine ausgewogenen Belegung der Wohnungen zu erhalten".



  • Christof Haverkamp, Meppener Tagespost:

  • "Die geplanten Regelungen gehören zu den schädlichen Reformen, die das Land nicht braucht."


  • "Kommt das Gesetz, schränkt es die Freiheit der Vertragspartner stark ein".


  • "Das Gesetz verhindert, dass neue Arbeitsplätze entstehen."


  • `MÜ´, Frankfurter Allgemeine Zeitung:

  • "Der Gesetzentwurf kann der Ausgangspunkt für eine Umwälzung der Rechtsordnung und der Anfang vom Ende der Vertragsfreiheit sein".


  • "Brüsseler Richtlinien sind Ausdruck einer verfehlten paternalistischen Politik."


  • "Es geht der Regierungskoalition um eine Kulturrevolution."


  • "Prozeßflut".


  • "Die Illusion, durch eine umfassende Verrechtlichung könnten die Unterschiede zwischen den Menschen eingeebnet werden".


  • Das letzte "Argument" macht deutlich: `Mü´ hat das Wesentliche der Antidiskriminierungsgesetzgebung nicht verstanden. Durch das Gesetz sollen die Menschen nicht gleich gemacht werden (wie soll das funktionieren?), sondern es soll gleiches Recht für alle gelten!

    Quelle: PersonalMagazin 1/2005, Meppener Tagespost 16.12.04, FAZ, 16.+18.12.04

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