Diskriminierung melden
Suchen:

Altersgrenzen dürfen in Tarifverträge

18.12.2004 - von Hanne Schweitzer

Die Verfassungsbeschwerde eines Piloten, der es als diskriminierend ansah, dass er mit 60 Jahren seine Arbeit als Pilot beenden mußte, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht billigte in seinem Urteil vom 25.11.04 diese ALtersgrenze, weil sie dem Schutz einer "Vielzahl von Personen" diene, die durch altersbedingte Ausfallerscheinungen des Piloten gefährdet werden könnten.

Dem Risiko der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit könne von den Tarifparteien durch eine "generalisiernde Regelung", die eine Altersgrenze vorsieht, begegnet werden.

Frage 1: Wer schützt uns vor den altersbedingten Ausfallerscheinungen bei RichterInnen, PolitkerInnen oder
LKW-Fahrern?
Frage 2: Wann begreift man hierzulande den Unterschied zwischen kalendarischem und biologischem Alter? Wieso konnte z.B. der US-Astronaut Glenn noch mit weit über 60 in eine Rakete steigen?

Quelle: FAZ 18.12.04, 1BvR 2459/04

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Justiz:
15.12.2004: AD-Gesetzentwurf erreicht fast internationales Niveau
15.12.2004: Antidiskriminierungsgesetz: Stellungnahme des BDA
15.12.2004: Der AD-Gesetzentwurf vom 15.12.04

Alle Artikel zum Thema Justiz