10.08.2005
Für stationäre Zwangsbehandlungen bietet das Betreuungsrecht keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das entsprechende Urteil des 17. Zivilsenats beim Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2005 finden Sie unter: Link. Folgen Sie auf der Startseite der Überschrift "Rechtsprechung".
Beschluss, 17 W 37/05
Datum: 10.08.2005
Sachgebiet: Bürgerliches Recht
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