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Bundesrat lehnt Gesetz gegen Diskriminierung ab

08.07.2005 - von Hanne Schweitzer

Bundesrat macht Ältere zu Bürgern zweiter Klasse! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.Juli 05 die Verabschiedung des Gesetzes gegen Diskriminierung zum zweiten Mal verhindert. Mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP wurde das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Damit hat sich der Bundesrat erneut indirekt dafür ausgesprochen, ältere Menschen zu BürgerInnen zweiter Klasse zu machen.

Das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V. weist zum wiederholten Mal ausdrücklich auf die Folgen der von CDU/CSU und FDP geforderten Eins zu Eins-Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Diskriminierung hin:

Selbstverständliche Rechte, wie z.B. die Gleichbehandlung beim Sozialschutz oder beim Zugang zu Dienstleistungen sollen fortan nur noch BürgerInnen zugestanden werden, auf die das Diskriminierungsmerkmal "ethnische Herkunft" und die "sogenannte Rasse" zutrifft.


Älteren Menschen sollen diese Rechte auf Gleichbehandlung ausdrücklich nicht zugestanden werden. Damit wird der Diskriminierung älterer BürgerInnen Tür und Tor geöffnet!

Verwunderlich ist, mit welchem Elan sich besonders jene Polit-Zampanos gegen ein Antidiskriminierungsgesetz aussprechen, die stets zuverlässig in der Gruppe derjenigen zu finden sind, die lautstark nach drakonischeren Gesetzen rufen.
Andreas Renner, z.B., Arbeitsminister in Baden- Württemberg und CDU Mitglied, nannte das harmlose Antidiskriminierungsgesetzchen: "ein kostenträchtiges und bürokratisches Monstrum", das einen "Frontalangriff auf die Grundfeste der Rechtsordnung, nämlich die Vertragsfreiheit" plane.

Das Reinigungsmittel für so viel Gesinnungsmüll, der die HerrenMenschenMentalität kaum bedeckt, muss erst noch entwickelt werden.

Globalisierung hin, Europa her: Kaum hat ein bundesdeutsches Gesetz einen etwas anderen Inhalt als die Förderung von Wirtschaft und Kapitaleignern, drehen bestimmte Leute, angetrieben von ihrer tiefen Überzeugung das Ungleichheit vor dem Gesetz rechtmäßig sei, heftigst am Rad.

Natürlich nimmt ihnen das jede Möglichkeit, weiter als die Kirchturmspitze zu schauen und festzustellen, wie videoüberwacht bombenfest das kapitalistische System selbst in den Staaten etabliert ist, die nicht nur schon vor Jahrzehnten Antidiskriminierungsgesetze verabschiedet haben, sondern deren Gerichte nicht zögern, Höchstsummen von mehreren Millionen $ als Entschädigung für BürgerInnen festzusetzen, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, "auf mehr Sittlichkeit in der Konkurrenz zu pochen" und erfolgreich gegen Diskriminierung geklagt haben.

siehe auch 17.6.05 >Justiz

Quelle: dpa 8.7.05, Phoenix 8.7.05, Gegenstandpunkt 2-05

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07.07.2005: Verbände gegen Antidiskriminierungsgesetz
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17.06.2005: Antidiskriminierungsgesetz passiert Bundestag

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