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EU-Kommission: Eindeutiges JA zu mehr Diskriminierungsschutz

Europäische Union - 02.07.2008 - von IP-08-1071_DE 1.

Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die für den Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung außerhalb des Arbeitsmarktes sorgt. Diese neue Richtlinie gewährleistet Gleichbehandlung in den Bereichen Sozialschutz (einschl. soziale Sicherheit und Gesundheitsdienste), Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die von allen Bürgern erworben werden können, einschließlich Wohnraum. Bei Eurobarometer-Umfragen hat sich eine große Mehrheit der Europäer für entsprechende Rechtsvorschriften ausgesprochen: 77 % unterstützen Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor Diskriminierung im Bildungsbereich und 68 % beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

„Das Recht auf Gleichbehandlung ist von grundlegender Bedeutung, doch noch immer sind Millionen Menschen in der EU täglich Diskriminierungen ausgesetzt. Und auch das Gemeinschaftsrecht ist lückenhaft, da die Menschen außerhalb des Arbeitsmarktes bislang nur vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft geschützt sind.

Wir müssen alle Diskriminierungsgründe gleichermaßen in unseren Rechtsvorschriften abdecken“, sagte Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit. „Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sind angemessen und vernünftig; sie gewährleisten Rechtssicherheit für die Unternehmen wie auch für die Nutzer von Gütern und Dienstleistungen, wobei gleichzeitig die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Wirtschaftszweige und die nationalen Traditionen berücksichtigt werden.“

Der heutige Vorschlag wird einheitliche Rahmenbedingungen für die ganze EU schaffen, wobei einige Mitgliedstaaten bereits über umfassende Rechtsvorschriften zum Schutz vor Diskriminierung verfügen. Das Europäische Parlament hatte wiederholt einen solchen Querschnittsvorschlag gefordert, und die Staats- und Regierungschefs haben im Dezember 2007 an die Mitgliedstaaten appelliert, verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung von Diskriminierungen zu unternehmen.

Die Richtlinie sieht das Verbot von mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung sowie von Belästigung und Viktimisierung vor. Für Menschen mit Behinderungen umfasst das Diskriminierungsverbot die generelle Zugänglichkeit sowie den Grundsatz „angemessener Vorkehrungen", der bereits im geltenden EU-Recht verankert ist. Dabei wird jedoch darauf geachtet, eine unverhältnismäßige Belastung der Dienstleistungserbringer zu vermeiden, indem die Größe, Ressourcen und Art der Einrichtung, die voraussichtlichen Kosten, die Lebensdauer der Güter und Dienstleistungen und die möglichen Vorteile eines verbesserten Zugangs für behinderte Menschen berücksichtigt werden.

Die Richtlinie betrifft Privatpersonen nur dann, wenn es um die Ausübung gewerblicher oder beruflichen Tätigkeiten geht. Außerdem steht es den Mitgliedstaaten weiterhin frei, Maßnahmen, die die säkulare Ausrichtung des Staates gewährleisten oder den Status und die Aktivität religiöser Vereinigungen betreffen, aufrechtzuerhalten.

Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf allgemein anerkannte Praktiken wie Seniorenermäßigungen (z. B. bei Busfahrkarten oder Eintrittskarten für Museen) oder Altersbegrenzungen beim Zugang zu bestimmten Gütern (z. B. Alkohol für Jugendliche) aus Gründen der öffentlichen Gesundheit. Damit die vorgeschlagenen Maßnahmen Wirkung zeigen, werden nationale Gleichstellungsstellen die Opfer von Diskriminierungen beratend unterstützen, während zivilgesellschaftliche Organisationen ihnen bei rechtlichen und administrativen Verfahren zur Seite stehen können.

Regierungsexpertengruppe und erneuertes Engagement für den Schutz der Rechte des Einzelnen
Der Richtlinienvorschlag ist Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Diskriminierung, das ebenfalls heute von der Kommission angenommen wird – als Follow-up des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007).

In der Mitteilung „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Erneuertes Engagement“ heißt es, dass der Schutz der Rechte des Einzelnen mit der aktiven Förderung von Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit einhergehen muss. Sie zeigt Schlüsselbereiche auf, in denen weitere Fortschritte auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene notwendig sind, wie z. B. Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung, verstärkte Sensibilisierung, Mainstreaming, positive Maßnahmen und Datenerhebung. Erwähnt wird auch die Einrichtung einer neuen Regierungsexpertengruppe, die den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Antidiskriminierungsstrategien verstärken soll. Schließlich weist die Mitteilung auf die problematische Situation der Roma hin, die durch anhaltende Diskriminierung auf persönlicher wie institutioneller Ebene und weitreichende soziale Ausgrenzung gekennzeichnet ist.

Hintergrund
Einer heute veröffentlichten EU-Umfrage zufolge glauben die Europäer, dass Diskriminierung nach wie vor weit verbreitet ist, insbesondere wenn es um die sexuelle Ausrichtung (51 %), eine Behinderung (45 %), das Alter oder die Religion (jeweils 42 %) geht. Etwa ein Drittel der Europäer gaben an, dass sie im letzten Jahr selbst Zeuge von Diskriminierung oder Belästigung waren, und 48 % denken, dass nicht genug getan wird, um dagegen vorzugehen. Bei einer früheren Umfrage (Februar 2008) zeigte sich, dass die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger (68 % bis 77 %) einen Bedarf an gezielten Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschen vor Diskriminierung über den Arbeitsmarkt hinaus sehen.

Mittlerweile kam ein neuer Kommissionsbericht über die EU-Vorschriften zur Gleichbehandlung im Beschäftigungsbereich (siehe nachstehenden Link) zu dem Schluss, dass die einschlägigen Bestimmungen nun in den meisten EU-Ländern erfolgreich umgesetzt sind. Obgleich die Vorschriften aus dem Jahr 2000 verschiedene innovative Konzepte einführten, sind viele Mitgliedstaaten über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgegangen.

IP/08/1070: Kommission schlägt erneuerte Sozialagenda vor, um den Bürgern für das Europa des 21. Jahrhunderts den Rücken zu stärken. MEMO/08/461


Gleichbehandlungsrichtlinie auch 5. Antidiskriminierungsrichtlinie genannt unter:Link

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2672
Quelle: IP-08-1071_DE 1.

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02.07.2008: Eurobarometer 2008: Altersdiskriminierung in D.
01.07.2008: Ö: Altersdiskriminierung verbreitet
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