15.03.2019
Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) – Drs. 55/19
Mit dem Gesetzesentwurf, der am 15.3. auf der Tagesordnung des Bunderats steht, wird eine Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge vorgelegt, die in drei Stufen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 wirksam werden sollen. So werden die Bedarfssätze 2019 um 5 % und 2020 um 2 %, die Einkommensfreibeträge 2019 um 7 %, 2020 um 3 % und 2021 um 6 % angehoben. Für auswärts wohnende Studierende soll die Wohnkostenpauschale auf 325 Euro angehoben werden. Auch der Vermögensfreibetrag soll 2020 von derzeit 7.500 Euro auf 8.200 Euro angehoben werden. Zusätzlich sollen die Rückzahlungskonditionen verbessert werden.
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