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Konvention für die Rechte Älterer

Foto: H.S.

Vereinte Nationen - 07.03.2018

Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung älterer Menschen sowie Altersdiskriminierung und die Gleichstellung Ältererstanden im Fokus des Workshops "Towards a Convention on the Rights of Older Persons" ("Für eine Konvention über die Rechte Älterer") des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Polnischen Kommissars für Menschenrechte am 7. März in Warschau. Neben Vertreter_innen beider Institutionen nahmen auch externe Wissenschaftler_innen teil.

Die Kooperation beider Institutionen soll den internationalen Schutz der Menschenrechte Älterer stärken. Die Teilnehmer_innen verständigten sich auf Eckpunkte, die auf der 9. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open-ended Working Group on Ageing, OEWG-A) im Juli 2018 eingebracht werden und in eine Konvention über die Rechte Älterer einfließen sollen: Im Bereich "Gleichstellung und Diskriminierung aufgrund höheren Lebensalters" wurde vorgeschlagen, Diskriminierung aufgrund des Merkmals Alter allgemein – das heißt ohne eine spezifische Altersgrenze – zu fassen. Weitere Themen waren Mehrfachdiskriminierung sowie die Schaffung eines Bewusstseins für die Diskriminierung aufgrund von hohem Alter. Die Diskussion zum "Recht auf Freiheit von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung von Älteren" machte deutlich, dass Definitionen zu den einzelnen Begriffen fehlen. Der Umfang des Rechts muss sich auf alle Arten von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung beziehen. Notwendig sind präventive Komponenten und barrierearme Beschwerdemechanismen, die Abhilfe schaffen und die Betroffenen unterstützen.

Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer
Weil ältere Menschen im bestehenden Menschenrechtsschutzsystem bislang kaum Berücksichtigung finden, hat die UN-Generalversammlung 2010 auf Betreiben von Argentinien und Brasilien mit der Resolution A/Res/65/182 eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open Ended Working Group on Ageing, OEWG-A) ins Leben gerufen, um die Sichtbarkeit der Älteren zu erhöhen, die Stärkung ihrer Rechte voranzutreiben und diese Rechte klarer zu fassen. Das Mandat der Arbeitsgruppe beinhaltet die Überprüfung und Diskussion des bestehenden menschenrechtlichen Rahmens, die Identifizierung und Schließung von Lücken sowie weiterführende Überlegungen bezüglich eines zukünftigen menschenrechtlichen Instrumentes zum Schutz Älterer.

Bis heute haben acht Sitzungen stattgefunden. In den ersten sieben wurden Lebensbereiche und menschenrechtliche Gefährdungslagen Älterer diskutiert, beispielsweise Altersdiskriminierung, Pflege und Gewalt gegen Ältere, soziale Sicherheit, Gesundheit und Autonomie. Seit der achten Sitzung werden zwei Themenbereiche in den Fokus genommen. Auf der achten Sitzung waren dies Altersdiskriminierung und Gleichheit und Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung. Für die neunte Sitzung im Juli 2018 sind die Themen Langzeit- und Palliativpflege sowie Autonomie und Selbstbestimmung zur Diskussion gestellt.

Weitere Informationen
Für eine Konvention über die Rechte Älterer – gemeinsamer Workshop mit dem polnischen Kommissar für Menschenrechte Link

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte