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Stipendium f. Berufseinsteiger: JÜNGER als 25

Bad Münstereifel, 2012 Foto: H.S.

04.12.2015 - von T.K.

Die Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium lauten u. a.:
"Außerdem darf der/die Bewerber/-in weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in sein und zum Aufnahmezeitpunkt grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebens­jahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivil­dienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die An­rechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf höchstens drei Jahre begrenzt."

Meine Durchschnittsnote in der Abschlussprüfung (einschl. mündlicher Prüfung) war 92,55 % - allerdings bin ich 46 Jahre alt.

Handelt es sich hierbei um eine Altersdiskriminierung?
http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/weiterbildung/a-z-der-weiterbildung/weiterbildungsstipendium-durchstarten-fuer-berufseinsteiger.html

Link: Student sein und älter = unüberwindlicher Gegensatz…
Quelle: Mail an die Redaktion

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02.12.2015: +++ Ältere Studenten in GB
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