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Streichung der Altershöchstgrenze von Schöffen: Bayerische Staatsregierung vom Landtag zum Handeln aufgefordert

Unkel, 2015 Foto: H.S.

16.07.2015

Antrag
der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer,
Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther
Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch,
Johann Häusler, Dr. Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Alexander
Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Gabi
Schmidt, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann, Benno Zierer und Fraktion
(FREIE WÄHLER)
Altersdiskriminierung abschaffen – Ehrenamt der Schöffen stärken

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine
Streichung der Altershöchstgrenze bei Schöffen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz) einzusetzen.

Begründung:

Das Schöffenamt soll die gesamte Bevölkerung nach Alter, Geschlecht,
Beruf und sozialer Stellung repräsentieren. Dennoch regelt
§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), dass Personen, die das
siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der
Amtsperiode vollenden würden, nicht zu dem Amt eines Schöffen
berufen werden sollen.
Die derzeitige Altersbegrenzung für Schöffen in Strafsachen sollte u.E. abgeschafft werden. Angesichts der demographischen Entwicklung ist es nicht nachvollziehbar, dass ältere Menschen durch willkürlich gesetzte Altersgrenzen vom Engagement für die Gesellschaft abgehalten werden. Gerade ältere Menschen bringen wertvolle Lebenserfahrung für das Schöffenamt mit.

Die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl wurde kürzlich als Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufgenommen. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, diesem Auftrag nachzukommen und sich auf Bundesebene für eine alsbaldige Beendigung der Altersdiskriminierung von Schöffen und für eine Streichung der Altershöchstgrenze in § 33 Nr. 2 GVG einzusetzen.
17. Wahlperiode 11.06.2015 Drucksache 17/7398

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER)
Drs. 17/6226

Altersdiskriminierung abschaffen - Ehrenamt der Schöffen stärken
I. Beschlussempfehlung:
Zustimmung mit der Maßgabe, dass nach den Worten „auf Bundesebene“
das Wort „weiterhin“ eingefügt wird.
Berichterstatter: Peter Meyer
Mitberichterstatter: Dr. Franz Rieger

II. Bericht:

1. Der Antrag wurde dem Ausschuss für Verfassung, Recht und
Parlamentsfragen federführend zugewiesen. Weitere Ausschüsse haben sich mit dem Antrag nicht befasst.
2. Der federführende Ausschuss hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 11. Juni 2015 beraten und e i n s t im m i g mit der in
I. enthaltenen Änderung Zustimmung empfohlen.
Franz Schindler
Vorsitzender
17. Wahlperiode 16.07.2015 Drucksache 17/7602

Beschluss des Bayerischen Landtags

Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und
beschlossen:
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter
Meyer, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn,
Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch,
Johann Häusler, Dr. Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Alexander
Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Gabi
Schmidt, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann, Benno Zierer und Fraktion
(FREIE WÄHLER)
Drs. 17/6226, 17/7398
Altersdiskriminierung abschaffen – Ehrenamt der Schöffen stärken
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine Streichung der Altershöchstgrenze bei Schöffen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz) einzusetzen.

Die Präsidentin
I.V.
Reinhold Bocklet
I. Vizepräsident

Link: Altersdiskriminierung von Schöffen benachteiligt 16% d. Bevölkerung…
Quelle: Bayerischer Landtag