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Personalberatung: Strikte Vorgaben beim Jahrgang der Kandidaten

Berlin, 2013 Foto: H.S

Schweiz - 17.06.2014 - von K.A.

Auf die Bewerbung bei einem HR-Consultant mit Sitz in der Schweiz erhielt Herr Z. folgende Antwort:

"Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Sowohl Ihr Werdegang wie auch Ihre vielseitigen Kenntnisse haben bei uns einen sehr guten Eindruck hinterlassen.
Wir müssen Ihnen jedoch leider mitteilen, dass wir Sie bei Ihrer Stellensuche nicht unterstützen können. Wir haben leider als Personalberatung sehr strikte Vorgaben von den Unternehmen in Bezug auf den Jahrgang der Kandidaten. Ihre Unterlagen werden wir selbstverständlich datenschutzgerecht aus unserem System entfernen.

Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können. Es ist uns jedoch wichtig, keine Erwartungen zu wecken, die wir aufgrund der Marktlage letztlich nicht erfüllen können. Bei Fragen oder für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Für Ihre weitere Stellensuche wünschen wir Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
A.R."

Link: Lieber jemand, der weniger weit fortgeschritten ist
Quelle: Mail an die Redaktion

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