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Rechtsanwältin Beate BAHNER aus Psychiatrie wieder entlassen

Foto: H.S.

15.04.2020

Die Medizinjuristin Beate Bahner, die wegen der Corona-Maßnahmen einen Normenkontrollantrag und eine einstweilige Anordnung bzw. einen Eilantrag vor dem VGH und dem Bundesverfassungsgericht eingebracht hat, wird Ostersonntag 19.30 Uhr festgenommen und in die Heidelberger Psychiatrie gebracht. Am am 15.4. wird sie wieder entlassen.
Eigene Beschreibung der Verhaftung von Frau Bahner: Link

Bericht bei T-Online.de: Link

Kommentar auf KenFM: Link

Rhein-Neckar-Zeitung: Link

Blauer Bote: Link

Update Rhein-Neckar-Zeitung, 14.3.2020: Aus einem Meter Höhe den Kopf auf den Steinboden geknallt: Link Bei Abruf der Seite um 12.13 am 15.4.steht auf der linken Seite ein Kasten mit diesem Text: Wieso stand hier die Audio-Datei von Beate B. online und jetzt nicht mehr? Zu den Prinzipien des Journalismus gehört es, stets beide Seiten zu hören. Die betroffene Anwältin wandte sich mit dieser Audiodatei an die Öffentlichkeit, um ihre Interessen zu wahren. Diesem Ansinnen kam die Redaktion nach, weil wir die Datei als ein wichtiges Dokument erachten.
Dass wir sie nun wieder aus unserem Online-Angebot entfernt haben, hat mit dem Persönlichkeitsschutz der Anwältin zu tun: Ihr Anliegen, Öffentlichkeit für ihre Sache herzustellen, ist erfüllt, eine weitere Verbreitung ist aus unserer Sicht nicht nötig.
Klaus Welzel
RNZ-Chefredaktion
Am 13.4. steigen die Taz, am 14.4. n-tv, am 15.4.2020 Telepolis und WELT in die Berichterstattung über Beate Bahner ein.

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Verlauf:
[i]
- Am 3. April veröffentlicht Beate Bahner eine Presseerklärung des Inhalts, den Shut-down rechtlich überprüfen zu lassen.
- Am 7.4.2020 veröffentlicht Beate Bahner eine rechtliche Stellungnahme über die Verfassungswidrigkeit des Shutdowns: Link
- Am 8. April erhebt die Anwältin Bahner einen Normenkontrollantrag gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Ebenfalls am 8. April beantragt Beate Bahner beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer.
- Am Gründonnerstag, dem 9.4. ersucht die Heidelberger Polizei, gestützt auf das Polizeigesetz Baden-Württembergs, den Internetprovider 1+1 die Webseite von Beate Bahner wegen des Demonstrationsaufrufs zu Ostersamstag vom Netz zu nehmen. Link 1+1 kommt dem Gesuch nach.
- Am Karfreitag, 10.4. ist die Webseite wieder online.
- Am 10. 4 weist das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag Bahners ab. Sie habe nicht dargelegt, wie sie von den Verordnungen in allen 16 Bundesländern betroffen sein könne und sie habe nicht den Ausgang des Verfahrens vom VGH Mannheim abgewartet. Vorsitzender Richter der beschließenden 1. Kammer des Ersten Senats des BVG ist Stephan Harbarth, der am Hartz-IV-Skandalurteil Ende letzten Jahres beteiligt war, in welchem den Agenturen für Arbeit ein Schlupfloch zur 30%-igen Kürzung der Hartz-IV-Bezüge offengelassen wurde. Link
- Beate Bahner gibt ihre Zulassung als Anwältin zurück.
- Beate Bahner bietet jeder Person an, sie als Beistand zur Anhörung in Heidelberg zu begleiten, und zwar am Mittwoch 15.04.2020, 13 Uhr, Römerstr. 2-4.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die dortige Kriminalpolizei ermitteln gegen sie wg. öffentlicher Aufforderung zu rechtswidrigen Taten. In ihrem Statement vom 7. April hatte Beate Bahner zu bundesweiten Demonstrationen am 11. April aufgerufen unter dem Motto: "Coronoia 2020 Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf."
_ Offener Brief an die Juristin und Schriftstellerin J. Zeh.
Am 11.4. erklärt Bahner den Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet:
Corona-Auferstehungs-Verordnung.
- Am Ostersonntag, 12.4.2020 wird Beate Bahner von der Polizei festgenommen und in die Heidelberger Psychiatrie gebracht.
- Am 14.4.2020 wird sie aus der Psychiatrie entlassen.
- Am 14.4.2020 richten Heidelberger AfD Stadträte in der Sache Bahner eine parlamentarische Anfrage an Oberbürgermeister Würzner.
- Am 15.4.2020 erscheint Frau Bahner in der Römerstraße zur Anhörung. Vor dem GEbäude haben sich ca. 200 Sympathisanten versammelt, an die sie vorher einige und nachher etliche
Worte richtet. Bericht und Video dazu bei der Rhein-Neckar-Zeitung unter: Link
- Am 16.4.2020 ordnet Florian Rötzer auf Telepolis das Geschehen als "Corona-Schauspiel" ein Link .
Am 17.4.2020 veröffentlicht Bahner einen "Hilferuf über den großen Teich".

Link: Teilweise erfolgreich: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot
Quelle: Beate Bahner