Diskriminierung melden
Suchen:

Berlin: Bessere Pflege durch wirksamen Verbraucherschutz

15.05.2019

Die Fachtagung „Bessere Pflege durch wirksamen Verbraucherschutz“ wird am Mittwoch, dem 15. Mai, in Berlin stattfinden. Durch einen wirksamen Verbraucherschutz kann die Qualität der Altenpflege in Deutschland spürbar verbessert werden. Nur mit starken Verbrauchern gibt es einen Wettbewerb um die bestmögliche Qualität. Doch Pflegebedürftige sind als Verbraucher schwach, da sie sich in einer Situation der Abhängigkeit befinden und teils durch körperliche oder kognitive Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre Rechte einzufordern. Daher brauchen sie einen effizienten Verbraucherschutz, der ihre schwache Position stärkt. Doch anders als etwa im Krankenhaussektor ist das Thema Verbraucherschutz in der Altenpflege wenig etabliert. Die Fachtagung soll die Defizite und Möglichkeiten des Verbraucherschutzes in der stationären Pflege aufzeigen. „Wie steht es um Information und Transparenz im Pflegemarkt?“, „Wie werden die Verbraucher an Entscheidungen bei den Regulierungen des Pflegemarktes beteiligt?“ und „Wie können sie ihre Verbraucherrechte durchsetzen?“, sind die Leitfragen der Tagung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Programm oder auf der Internetseite.

Durch einen wirksamen Verbraucherschutz kann die Qualität der Altenpflege in Deutschland spürbar verbessert werden. Diesen Standpunkt vertritt der BIVA-Pflegeschutzbund. In den meisten Wirtschaftsbereichen wird das Recht der Verbraucher vor schlechter Leistung und finanzieller Übervorteilung effizient mit juristischer Hilfe umgesetzt und dient als Instrument der Qualitätsverbesserung.
Im Pflegesektor dagegen ist ein starker Verbraucherschutz nicht vorhanden.

Die Pflege in Deutschland ist marktwirtschaftlich organisiert. Marktwirtschaft führt dann zu guten Ergebnissen, wenn auf der Nachfrageseite souveräne, informierte Verbraucher dem Unternehmer gegenüberstehen. Nur mit starken Verbrauchern gibt es einen Wettbewerb um die bestmögliche Qualität.

Anders als etwa im Krankenhaussektorist das Thema Verbraucherschutz in
der Altenpflege wenig etabliert. Die Fachtagung soll die Defizite und Möglichkeiten des Verbraucherschutzes in der stationären Pflege
aufzeigen. „Wie steht es um Information und Transparenz im Pflegemarkt?“, „Wie werden die Verbraucher an Entscheidungen bei den
Regulierungen des Pflegemarktes beteiligt?“ und „Wie können sie ihre Verbraucherrechte durchsetzen?“, sind die Leitfragen der Tagung.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden. Daher bildet eine Diskussionsrunde
mit pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Parteien den Abschluss der Veranstaltung. Die übrigen Veranstaltungsteilnehmer werden dabei Gelegenheit haben, Fragen und eigene Diskussionsbeiträge zu formulieren.

Veranstalter
Der gemeinnützige BIVA-Pflegeschutzbund (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.) Siebenmorgenweg 6–8, 53229 Bonn Tel.: 0228-909048-0 | E-Mail: info@biva.de

Anmeldung
Online unterLink
Der Kostenbeitrag beträgt 40 € pro Person. Darin enthalten sind Tagungsverpflegung inkl. Mittagessen und Getränke. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Für Mitglieder des BIVA-Pflegeschutzbunds ist die Tagung kostenfrei. Neumitglieder, die bis zum 30.4.2019 beitreten, profitieren davon. Infos zur
Mitgliedschaft unter Link

Tagungsort
abba Berlin Hotel
Lietzenburger Str. 89 | 10719 Berlin.
15. Mai 2019 | 10 bis 16.15 Uhr |
Teilnahmegebühr (inkl. Verpflegung und Getränke): 40 €
Für BIVA-Mitglieder kostenlos