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Pflegetag: v.erdi wiederholt Forderung nach Personalvorgaben

Foto: H.S.

14.03.2019

Anlässlich des Deutschen Pflegetages bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach gesetzlichen Personalvorgaben. „Für eine gute und sichere Versorgung brauchen wir gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung in der Altenpflege und in Krankenhäusern, die sich am Pflegebedarf orientieren“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Dafür sei auch eine zweckgebundene verlässliche Finanzierung notwendig.

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlassene Verordnung zu Personaluntergrenzen in nur vier Krankenhausbereichen verschärfe das Problem, statt es zu lösen, kritisierte Bühler. „So wie diese Untergrenzen bemessen sind, handelt es sich um einen staatlich legitimierten Personalnotstand. Das ist das Gegenteil von guter Versorgung und eine Gefahr für Patientinnen und Patienten.“ Teilweise wirkten die Untergrenzen sogar kontraproduktiv: Dort, wo die Personalsituation heute besser sei, als vom Bundesgesundheitsminister vorgegeben, würden Kliniken jetzt Pflegekräfte abziehen. „In vielen Klinken wird das Personal auch einfach aus anderen Bereichen, für die es keine Vorgaben gibt, abgezogen. Hier muss der Bundesgesundheitsminister handeln.“

Gesetzliche Vorgaben für eine Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf orientieren, seien auch das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel, so Bühler weiter. „Mit guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung können erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die in die Teilzeit geflüchtet sind, werden wieder aufstocken.“

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Am 10. 3. 2019 wurde eine Schwangere, die zur Geburt in der Kölner Unikilink angemeldet war, nach der Untersuchung mit dem Krankenwagen in eine Klinik nach Bonn zur Entbindung gebracht, weil in der Kölner Klinik nur eine Hebamme anwesend war und die Gebeburtsstationen in sechs anderen Kölner Krankenhäusern belegt waren. H.S.

Quelle: PM v.erdi, 14.3.2019