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Direktversicherung: Mail an Merkel und Spahn

Foto: H.S.

06.03.2019 - von wolfgang Kleinholz

Mail an Bundeskanzlerin Merkel und Fax an: CDU Bundesgeschäftsstelle
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
lt. Verlautbarung der FAZ haben Sie Ihr Veto gegen die notwendige Betriebsrentenreform bekundet. Angesichts der hinlänglich bekannten Tatsache, wonach Sie auch hiermit vor rein taktischen Hintergründen Ihren Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, schwächen, bzw. sukzessive demontieren wollen, finden Sie grundsätzlich in dieser, Ihrer Taktik sowohl von mir persönlich wie auch von Millionen weiteren Bundesbürgern in diesem taktischen Vorgehen breite Zustimmung und Unterstützung.

Im vorliegenden Fall jedoch haben Sie sich offenkundig eines völlig falschen Themas für diese, Ihre Taktik bedient:

In Bezug auf die Bezieher von Betriebsrenten ist eine Reform, wonach die GKV-Beiträge zu halbieren, d.h. auf Basis des Arbeitnehmeranteils zu senken sind, mittlerweile mehr als überfällig. Rechtlich ist es in diesem Zusammenhang nicht vertretbar, dass Betriebsrenten mit dem vollen, anstatt lediglich mit dem gesetzeskonformen Arbeitnehmeranteil zum GKV-Beitrag berechnet werden.

Hierzu zählt des Weiteren die Ihnen mittlerweile hinlänglich sehr gut bekannte gesetzwidrige Situation bei der privaten Altersvorsorge, der so genannten Direktversicherung.

Vielfach nachgewiesen, wurde diese private Altersvorsorge vom bereits versteuerten und GKV-verbeitragten Nettolohn- , bzw. - gehalt eingezahlt.

In gesetzwidriger Weise widmet die GKV diese nachgewiesen, eindeutig private Altersvorsorge in eigenmächtiger Weise um in eine betriebliche Altersvorsorge, um damit eine scheinbare Rechtsgrundlage zu konstruieren, diese private Altersvorsorge, die im juristischen Sinne nichts anderes ist als eine private Kapitallebensversicherung, nach erfolgter Kapitalauszahlung erneut, für die Dauer von 10 Jahren, sowie mit dem vollen GKV-Beitrag zu berechnen.

Seit dem Jahr 2004, dem Inkraftreten des so genannten Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, werden nunmehr rund 7 Mio. davon betroffene und betrogene Senioren in rechtswidriger Weise zum erneuten GKV-Beitrag erpresst.

Infolge tausender diesbzgl. an Sie und die Regierung gerichteter Schreiben, sowie nicht zuletzt auch infolge vielfacher politischer Anträge seitens der FDP auf NRW-Landesebene, der Freien Wähler auf Landesebene Bayern, wie auch seitens der Partei DIE LINKE auf Bundesebene ist Ihnen dieses bestehende Unrecht hinlänglich bekannt.

Mit Ihrer öffentlichen VETO-Aussage gegenüber der FAZ zu diesem eklatanten Thema treffen auch Sie, geehrte Frau Dr. Merkel, damit Ihre Aussage wider besseres Wissen.

Ungeachtet der von Amts wegen bestehenden Immunität ist, bzw. wäre ein solches Handeln wider besseres Wissen, womit ein bestehendes Unrecht gegenüber 7 Mio. betroffenen Senioren unterstützt wird, im Sinne des StGb. strafrechtlich relevant.

Diese Tatsache betrifft sowohl Sie, geehrte Frau Dr. Merkel, wie auch zahlreiche weitere MdB, die dieses Unrecht in ignorantester Weise negieren.

Daher bleibt die rechtskonforme Forderung von 7 Mio. Senioren unverändert bestehen, wonach die aus Arbeitnehmersicht dreifache Verbeitragung von privater Altersvorsorge / so genannte Direktversicherung umgehend einzustellen, sowie die seit 2004 rechtswidrig erpressten GKV-Beiträge unverzüglich zurück zu erstatten sind. Diese Forderung wird Ihnen hiermit im vollen Bewusstsein dessen, dass es sich um insgesamt rund 36 Mrd. € handelt, gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleinholz
(Mitglied der IG GMG GESCHÄDIGTE)



Mail an Jens Spahn:
Sehr geehrter Herr Spahn,
sehr geehrte Damen und Herren der CDU,
mit der erneuten Falschaussage gegenüber dem Handelsblatt bestätigen Sie, Herr Spahn, mit dem letzten Zitat dieses Artikels,

„Ziel ist, ein seit längerem bestehendes Problem zu mildern: Auf Betriebsrenten wird der volle Krankenkassenbeitrag fällig – nachdem bereits beim Ansparen auf die entsprechenden Einkommensbestandteile Beiträge gezahlt wurden.“

dass Ihnen damit die unrechtmäßige AN- DREIFACHVERBEITRAGUNG zur GKV von einmalig zugeflossenem Lohn/Gehalt in Bezug auf die private Altersvorsorge, so genannte Direktversicherung, vollumfänglich bekannt ist.
Dessen ungeachtet jedoch werfen Sie wiederum die betriebliche Altersvorsorge mit der privaten Altersvorsorge „in einen Topf“.

Mit dieser, Ihrer wiederum wider besseres eigenes Wissen getroffenen Nichtdifferenzierung, bzw. unrechtmäßigen Vereinheitlichung dieser eindeutig unterschiedlichen Arten der Altersvorsorge unterstützen Sie weiterhin den seit 2004 bestehenden Massenbetrug an über 7 Mio. Senioren.

Im Sinne des Strafgesetzbuches ist ein solches Handeln wider besseres Wissen strafrechtlich relevant.

Der weitere Beweis, wonach Sie zusammen mit der GROKO jeden nur erdenklichen Versuch unternehmen, dieses Massenbetrugsthema „unter den Teppich zu kehren“ erbringen Sie mit dem permanenten Veto gegen entsprechende Themenanträge Ihrer Opposition, in dem Fall seitens der Partei DIE LINKE.

Bei der privat geschlossenen Altersvorsorge, so genannte Direktversicherung wurden während der Einzahlung bereits sämtliche GKV-Beiträge sowie Steuern entrichtet. Eine erneut seitens der GKV seit 2004 erpresste volle Verbeitragung nach Auszahlung dieser privaten Altersvorsorge entspricht rechnerisch dem insgesamt 3-fachen Arbeitnehmerbeitrag zur GKV.

Daher ist ab sofort die weitere Beitragserpressung nicht nur zu halbieren, sondern umgehend auf Null zu stellen – dies in Bezug auf private Altersvorsorge/Direktversicherung.

Des Weiteren sind sämtliche seit 2004 zu Unrecht seitens der GKV erpressten Beiträge zurück zu erstatten.

Es wird nun sehr interessant zu beobachten sein, inwieweit Sie sich nun auch weiterhin mit diesem staatlich generierten Massenbetrug identifizieren, und weiterhin wider besseres Wissen in diesem Punkt untätig bleiben und weiterhin derartige Falschaussagen wider besseres Wissen treffen werden, oder aber für eine rechtskonforme Beendigung dieses Massenbetrugs an 7 Mio. Senioren Sorge tragen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleinholz

Quelle: Mail an die Redaktion

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