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Wie oft wurde Mutter letzte Woche geduscht?

10.02.2019

Gehen wir mal davon aus, dass das, was in den Pflegedokumentationen der Heime aufgeschrieben wird, der Wahrheit entspricht. Nur dann sind Fragen sinnvoll wie: Wurden wirklich die richtigen Tabletten und die verordnete Flüssigkeitsmenge verabreicht? Gab es Abweichungen im Pflegealltag? Wann wurde das Bett zum letzten mal frisch bezogen? Wie oft wurde meine Mutter letzte Woche im Pflegeheim geduscht?

Wer sich nicht allein auf die Auskunft der Pflegekräfte verlassen will, und der Pflegedokumentation traut, sollte sich diese anschauen. Darin wird das Pflegeziel und der Pflegeplan festgelegt und der Pflegeverlauf sollte im Einzelnen beschrieben worden sein. Die Pflegedokumentation ist sowohl für die offiziellen Qualitätsprüfungen wichtig, als auch für die Aufdeckung von Pflegefehlern und Pflegemängeln, die möglicherweise zu einer Haftung des Betreibers führen können, hilfreich.

Selbstverständlich hat jeder zu Pflegende das Recht, diese Akte einzusehen – auf Wunsch auch regelmäßig. In vielen Fällen sind Heimbewohner aber so schwach, dass sie selbst eine solche Einsichtnahme nicht mehr veranlassen können. Dann dürfen Angehörige, Freunde oder Betreuer diese Aufgabe wahrnehmen – auch über den Tod des Betroffenen hinaus.

Voraussetzung ist, das sie über eine Vollmacht verfügen, die sich ausdrücklich auf die gesundheitliche Sorge erstreckt. Einsichtnahme bedeutet wörtlich, dass man das Dokument dort, wo es aufbewahrt wird, einsehen kann. Um den Inhalt zu verstehen, möchten die meisten Menschen aber eine Kopie der Dokumentation, um sie zu Hause in Ruhe zu studieren.

Nach Auffassung des BIVA-Pflegeschutzbundes und einiger Landesheimgesetze umfasst das Recht auf Einsichtnahme auch das Recht, Kopien zu machen. Die Kosten dafür werden in der Regel von dem getragen, der die Auskunft verlangt. Grundsätzlich empfiehlt der BIVA-Pflegeschutzbund, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen, um sich von der tatsächlich erfolgten Pflege ein objektives Bild zu verschaffen und mögliche Unsicherheiten auszuräumen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet weitere Informationen in seiner Broschüre „Einsichtnahme in die Pflegedokumentation – Die Pflegedokumentation – (k)ein Geheimpapier?
Wer darf Einblick nehmen?“ Die Broschüre steht als kostenfreier Download zur Verfügung oder kann als Druckversion gegen eine Produktions- und Portopauschale unterLink bestellt werden.

Quelle: PM BIVA v. 18. 1.2019