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Ärzte verlangen zu viel für das Ausstellen eines Todesscheins

Foto: H.S.

01.03.2019 - von Gerd Feller

Das Thema Qualifizierte Leichenschau hat die SeniorenVertretung Bremen schon vor einigen Jahren beschäftigt. Damals wurde über die zu erwartenden Umstände, unter denen sich diese Aktion abspielen könnte, heftig diskutiert (vgl. DURCHBLICK Nr.185, Juni 2015 und das Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises Pflege und Gesundheit vom 6.September 2016). Am 30. Januar 2019 brachte nun die ARD in ihrem Magazin Plusminus einen Aspekt ins Spiel, der anscheinend in mehreren Bundesländern heftige Wellen schlägt. Er betrifft die Abrechnungen der Ärzte für ihre Leistungen bei der Leichenschau.

Die zulässigen Gebühren für die Bestätigung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt: Je nach Tageszeit, Anfahrtsweg und Aufwand für die Feststellung des Todes dürfen zwischen 18 und 77 Euro erhoben werden. Die Sendung zeigte jedoch an Beispielen, dass die Fälle zunehmen, in denen Ärzte die Gebühren laut GOÄ mit Rechnungen von mehr als 200 Euro erheblich überschreiten.

Es wird die Verbraucherinitiative Aeternitas zitiert, bei der sich angeblich mittlerweile die Beschwerden über zu hohe Leichenschaurechnungen häufen. Ein Rechtsanwalt von Aeternitas soll darauf hingewiesen haben, dass zum Beispiel das eigentlich legale Wegegeld für eine Leistung zur Tageszeit auf die Gebühr für nächtliche Leistung erhöht worden sei. Außerdem würde so abgerechnet, als sei ein Lebender besucht worden. Es seien Preisüberhöhungen von mehr als 170 Euro zustande gekommen. Man nutze die Unwissenheit und die besondere Situation der Angehörigen aus. Die Moderatoren der Sendung verwiesen auch auf den Bestatterverband Nordrhein-Westfalen, bei dem inzwischen mehr als 300 überhöhte Rechnungen eingereicht worden seien. Dort mutmaßt man, dass es deutlich mehr falsche Abrechnungen gibt als nur die vorliegenden. Man sehe inzwischen Handlungsbedarf. Aus dem Kreis der Bestatter, die sich gegen überhöhte Abrechnungen zur Wehr setzen, werde auch beklagt, dass Strafanzeigen wegen falscher Abrechnungspraxis von der Staatsanwaltschaft oft wegen Geringfügigkeit eingestellt würden.

Die Aussagen in dieser Sendung sollten ernst genommen werden. Überhöhte Gebühren sind ein Verstoß gegen die GOÄ und damit gegen bestehendes Recht. Wenn Ärzte die festgelegten Gebühren nicht für akzeptabel halten, haben sie in unserem demokratischen Rechtsstaat genügend Möglichkeiten, für ihre Interessen einzutreten. Aber bestehendes Recht willkürlich zu brechen und damit auch die Angehörigen zu überfordern, das sollte nicht einfach so hingenommen werden. Ein solches Fehlverhalten trifft ganz besonders solche Familien oder Einzelpersonen, die von einem geringen Einkommen oder einer knappen Rente leben müssen. Die SeniorenVertretung Bremen nimmt sich dieser Angelegenheit an und wird die
diesbezüglichen Erfahrungen im Land Bremen erkunden

Quelle: Durchblick, Mitteilungsblatt der Landesseniorenvertretung Bremen