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Bundestag: Tagesordnungspunkt KV-Beiträge für Betriebsrenten

Foto: H.S.

11.10.2018 - von pk/hau/11.10.2018

Am 11. Oktober 2018 (55. Sitzung) hat der Bundestag unter Punkt 6 gegen 12:15 Uhr das Thema Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten behandelt. Wer sich zu Wort meldet , mit welchen Inhalten und Absichten, wer keinen Pieps von sich gegeben hat oder vielleicht überhaupt nicht da war, können Sie live verfolgen auf diversen Radiosendern oder auch im Bundestagsfernsehen. Worüber von wem über das Thema doppelte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten und Direktversicherungen, das können Sie auch im Nachhinein unter dem Link des Bundestags verfolgen: Link

Schriftlich berichtet bundestag.de/dokumente über die Sitzung das Folgende
- Beiträge auf Betriebs­renten sind unter den Fraktionen umstritten
- Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten


Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Oktober 2018, zum wiederholten Mal mit der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten befasst und einhellig die Auffassung vertreten, dass die hoch umstrittene Regelung reformiert werden sollte. Allerdings ist unklar, in welcher Form die seit 2004 geltende Regelung verändert werden soll und wie das zu finanzieren ist. Basis für die Debatte war ein Antrag (19/242) der Fraktion Die Linke mit dem Ziel, „die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten in der Anspar- und Auszahlungsphase" abzuschaffen.

Die Vorlage wurde im Gesundheitsausschuss schon länger beraten, ohne dass es zu einem Abschluss gekommen wäre. Am vergangenen Mittwoch, 10. Oktober, beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von Union und SPD erneut, den Antrag wieder von der Tagesordnung zu nehmen, weil noch Beratungsbedarf bestehe. Allerdings setzte die Linksfraktion über den Paragrafen 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages die Beratung im Plenum durch. Laut Geschäftsordnung kann eine Fraktion zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage verlangen, dass der Ausschuss einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Falls verlangt, muss der Bericht auch auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden. Ein solcher Bericht (19/4718) wurde inzwischen vorgelegt.
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz

2004 wurde die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2003 einhergehende Änderung zur Beitragserhebung bei der betrieblichen Altersversorgung wirksam. Seither gelten alle Kapitalleistungen als beitragspflichtige Versorgungsbezüge. Es gilt die Beitragspflicht unabhängig davon, ob die Versorgungsbezüge laufend oder einmalig ausgezahlt werden. Da die Zahlungen nicht nur in der Auszahlungs-, sondern auch in der Ansparphase schon der Beitragspflicht unterlagen, ist von einer „Doppelverbeitragung" die Rede. Die Reform führte dazu, dass Versicherte ab 2004 den vollen Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zahlen hatten statt bis dahin den halben. Betroffene beklagen zudem, dass die Vertragsbedingungen rückwirkend zu ihren Ungunsten verändert wurden. In höchstrichterlichen Entscheidungen wurden die Regelungen jedoch bestätigt.

Redner aller Fraktionen machten in der Debatte deutlich, dass sie gewillt sind, die Regelungen im Sinne von mehr Gerechtigkeit zu ändern. Allerdings ist in jedem Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen, weshalb um das beste Konzept noch gerungen wird. Wann eine Lösung auf dem Tisch liegen könnte, ist unklar.
Linke: GMG ist eine Ungerechtigkeit

Matthias W. Birkwald (Die Linke) sprach von einem Skandal. Seit Jahren machten die Rentner auf das Problem aufmerksam, ohne dass sich etwas getan habe. Mit dem GMG sei „in einer Nacht- und Nebelaktion" beschlossen worden, die Versicherten doppelt zu belasten. Dies sei eine „zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit".

Der rückwirkende Eingriff in bestehende Verträge sei „eine kalte Enteignung". Das müsse ein Ende haben.

AfD: Doppelverbeitragung ist nicht gerecht
Der Linken-Antrag wird von der AfD unterstützt. Detlev Spangenberg (AfD) sagte, eine Doppelverbeitragung dürfte es aus Gerechtigkeitsgründen gar nicht geben. Das Reformgesetz von 2004 habe eine Entwertung der Altersvorsorge gebracht, wobei nach dem Prinzip gehandelt worden sei: „Wen man zur Kasse bitten kann, der muss zahlen." Bis 2004 habe es noch Möglichkeiten gegeben, der Beitragszahlung zu entgehen. Die vorher geltenden Regelungen wie auch die Änderungen seien so verklausuliert gewesen, dass viele Leute das nicht gar nicht verstanden hätten. Die Menschen hätten aber ein Recht, auf die Gültigkeit ihrer Verträge zu setzen.

Jörg Schneider (AfD) fügte hinzu, es gehe um hohe Beträge, die beim Übergang zur Rente eingeplant gewesen seien und dringend gebraucht würden. Manche Rentner stünden nun vor einer Notsituation.
FDP: Unfair, unsystematisch und schafft Fehlanreize

Die FDP nahm für sich in Anspruch, an der kritisierten Reform von 2004 keinen Anteil gehabt zu haben. Christina Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, die Beiträge auf Betriebsrenten seien „ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion und für die Ruheständler ein Dauerärgernis". Die Regelung sei unfair, unsystematisch und schaffe Fehlanreize, wobei der eigentliche Skandal in der Rückwirkung liege. Hier sei eine Entscheidung kurzfristig nach Kassenlage getroffen worden. D

Die Doppelverbeitragung beeinträchtige das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen und sei für die Betriebsrentner „ein Albtraum". Die FDP-Politikerin betonte: „Der Eingriff der Politik in bestehende Verträge ist ein Sündenfall."
SPD: Regelung muss revidiert werden

Auch Union, SPD und Grüne, die an der Reform von 2004 beteiligt waren, sehen die Regelungen inzwischen kritisch. Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) erinnerte an die schwierige wirtschaftliche Lage zu der Zeit mit einer hohen Arbeitslosigkeit und großen Defiziten in der GKV. Die Lage habe sich grundlegend geändert, daher müsse die Regelung revidiert werden. Heute summierten sich die Rücklagen in der GKV auf fast 30 Milliarden Euro, und auch die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt seien behoben. Die Menschen sorgten sich vor Altersarmut, da würden starke Betriebsrenten gebraucht. Nötig sei ein gerechtes System.

Die SPD macht sich dafür stark, zum halben Beitragssatz zurückzukehren und statt einer Freigrenze einen Freibetrag zu gewähren. Das käme vor allem den kleinen Versicherungen entgegen.
CDU/CSU nimmt das Thema auf den Bundesparteitag mit

Redner von CDU, CSU und Grünen machten jedoch klar, dass eine gerechte Regelung leichter zu fordern als umzusetzen ist. Karin Maag (CDU/CSU) erinnerte daran, dass es um Beitragseinnahmen aus Versorgungsbezügen in Höhe von rund sechs Milliarden Euro jährlich gehe. Die Diskussion sei noch lange nicht abgeschlossen. Den Betroffenen gehe es um eine Rückabwicklung, es müsse aber auch die Generationengerechtigkeit beachtet werden. Sie könne den Zorn derjenigen verstehen, die lange gespart hätten und dann um die Früchte ihrer Arbeit gebracht worden seien. Jedoch seien die Neuregelungen rechtlich nicht zu beanstanden. Maag betonte, eine Lösung nur für die Zukunft wäre nicht akzeptabel, weil dann die Altfälle, die so lange für ihr Recht gekämpft hätten, vor den Kopf gestoßen würden. Die Vorschläge, die jetzt erörtert würden, seien nicht geeignet, eine Befriedung herbeizuführen. Die CDU werde sich auf ihrem Bundesparteitag im Dezember mit dem Thema befassen.

Auch Erich Irlstorfer (CDU/CSU) merkte an, dass noch ungeklärt sei, auf welche Zeiträume sich eine Neuregelung beziehen würde und wer die Kosten zu tragen habe. Dies müsse sachlich erörtert werden. Nötig sei auf jeden Fall eine Regelung für die Zukunft. Wenn Arbeitnehmer sich Gedanken über die Altersversorgung machten und einen Vertrag unterschrieben, müssten sie sich darauf verlassen können, dass der Vertrag seine Gültigkeit behalte. Der CSU-Politiker betonte: "Wir alle sind verpflichtet, hier eine Lösung zu schaffen."
Grüne fordern Lösung für die Refinanzierung

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es gebe Gerechtigkeitslücken bei verschiedenen Formen der Altersvorsorge. Sie warnte zugleich vor einer Überforderung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Heilung des Problems könne sich nicht daran festmachen, dass Eckpfeiler der GKV aufgelöst oder verletzt würden. In der gesetzlichen Rente werde die Belastung der Versicherten durch Steuermittel ermäßigt.

Bei der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten stelle sich die Frage, woher die Refinanzierung kommen solle. Es müsse eine Lösung gefunden werden für die rückwirkend Belasteten, und zwar über das Steueraufkommen und nicht über die Versichertengemeinschaft. Die derzeit hohen Rücklagen der GKV könnten auch schnell wieder aufgebraucht sein.
Antrag der Linksfraktion

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag zur Entlastung der Rentner eine Reform bei der betrieblichen Altersvorsorge. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2004 unterlägen die aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung geleisteten Versorgungsbezüge der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, schreiben die Abgeordneten.

Damit müssten Versicherte unter Umständen doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, einmal bei der Einzahlung und einmal bei der Auszahlung, heißt es in der Vorlage.

„Beitragspflicht darf nur einmal anfallen“
Dieser „Missstand“ hätte den Angaben zufolge mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgeräumt werden sollen. Demnach sollten alle Formen der betrieblichen Altersversorgung gleich behandelt und nur „einmal verbeitragt“ werden. Die „doppelte Verbeitragung“ sei aber nur für die Riester-Versorgung abgeschafft worden. Ab 2018 seien Auszahlungen aus der betrieblichen Riester-Rente beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Für die anderen Konstellationen, die zu doppelter Verbeitragung führten, habe das Gesetz keine Verbesserungen vorgesehen, kritisiert die Linksfraktion.

In jedem Fall aber darf aus Sicht der Abgeordneten die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Versorgungsbezügen nur einmal anfallen, entweder in der Anspar- oder in der Auszahlungsphase. „Die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten muss beendet werden“, heißt es in dem Antrag. (pk/hau/11.10.2018)

Quelle: Bundestag.de