04.09.2005 - von Hanne Schweitzer
Wie wichtig der Schutz vor Diskriminierungen und eine verbindliche staatliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung der BürgerInnen sind, zeigt die Katastrophe in Louisiana und Mississippi. Dort sind es die Alten, die Armen und die Schwarzen, die am Schlimmsten unter den Folgen der Naturkatastrophe leiden müssen. Und das, obwohl es dort schon seit Jahrzehnten Gesetze gegen Rassendiskriminierung gibt.
Im sogenannten Fernseh"duell" am 4.9.2005 sprach sich die Kandidatin der CDU/CSU, Angela Merkel, ausdrücklich für die eins zu eins Umsetzung von EU-Richtlinien aus. Das schließt die Umsetzung der EU-Richtlinie 43 und 78 ein, die ja Grundlage des derzeitigen Antidiskriminierungsgetzes sind. Das Gesetz konnte bekanntlich wegen des Einspuchs der CDU-regierten Bundesländer nicht verabschiedet werden.
Was Frau Merkel will, bedeutet: Diskriminierungen wegen des Lebensalters sollen erlaubt sein: beim Sozialschutz, bei den sozialen Vergünstigungen, bei der Weiterbildung und beim Zugang zu Dienstleistungen.
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