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Unis Duisburg/Augsburg: Höchstalter beim Vergabeverfahren: 54 Jahre

Foto: H.S.

03.09.2018

Ich bin weiblich und 55 Jahre alt und würde gerne in Duisburg studieren. Dies ist mir ohne den Nachweis "wissenschaftlicher bzw. beruflicher Gründe" untersagt. Ich fühle mich wegen meines Alters diskriminiert.
Dazu heißt es in der "Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen" (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW) Vom 15. Mai 2008 (Fn 1) in den Bestimmungen für das bundesweite zentrale Vergabeverfahren in § 4
Beteiligung am Verfahren:
(2) Wer bei der Bewerbung für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Vergabeverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.

An der Universität Augsburg gilt ebenfalls die Altersgrenze 55
"Die Universität Augsburg führt zur Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen örtliche Auswahlverfahren durch. Grundlagen hierfür sind
das Bayerische Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG),
die Hochschulzulassungsverordnung (HZV),
die Zulassungszahlsatzung der Universität Augsburg sowie
die Zulassungszahlsatzung der Universität Augsburg in der jeweils gültigen Fassung....
Wer zum Bewerbungsstichtag das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird an einem Auswahlverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation schwerwiegende wissen-schaftliche oder berufliche Gründe sprechen.

Quelle: Mail an die Redaktion