Diskriminierung melden
Suchen:

Direktversicherung: Stellungnahme von Horst Gehring

Foto: H.S.

24.07.2018 - von Horst Gehring

Stellungnahme des Horst Gehring wegen der Reaktionen bzw. Nichtreaktionen auf sein Schreiben* an Max Straubinger (MdB) vom 20.7.2018:

P er s ö n l i c h e S t e l l u n g na h m e
Es ist schon bemerkenswert, dass sich Betroffene des GMG für einen Politiker aussprechen, der ihren berechtigten Forderungen „knallhart“ gegenübersteht und absolut keine Kompromissgemeinschaft signalisiert.

Zu meiner eigenen Person möchte ich ganz klipp und klar erklären, dass ich keine „juristische Beziehung“ zum DVG e.V. unterhalte. Die unwahre Behauptung, ich sei der Sozialpolitische Sprecher des DVG e.V. und hätte im Auftrag der SPD den Verein unterwandert, ist falsch und entbehrt jeglicher Grundlage. Bedauerlicherweise hat auch Herr Gerhard Kieseheuer hierzu kein Dementi abgegeben, was natürlich den „Nährboden“ stärkt. Ebenso habe ich zu keinen Zeitpunkt eine nach außen abgegebene Erklärung für den DVG abgegeben, zumal ich auch dort kein Mitglied bin.

Ich habe daraufhin den Nds. Innenminister, Boris Pistorius, in dieser Sache gebeten, eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen. Ebenso werden die ehrverletzenden Äußerungen gegen Mitglieder des BVerfG und des Deutschen Bundestages einer rechtlichen Überprüfung unterzogen, ob dabei das StgB angewendet werden kann. Des weiteren werden durch diese Veröffentlichung im sozialen Netz die seit dem 01.01.2018 geltenden Bestimmungen auf den Prüfstand kommen.

Des Weiteren ist es geradezu schon anmaßend, wenn offensichtlich Mitglieder oder Sympathisanten des DVG e.V. für sich in Anspruch nehmen, sie haben das alleine Vertretungsrecht für den DVG e.V. Eine Kleinstgruppierung von 1500 Mitgliedern ohne juristische Befugnisse. Der DVG ist im Grunde genommen nur ein Bittsteller gegenüber den Politikern, um die Sorgen und Nöte der Betroffenen bekanntzumachen.

Im Gegensatz zu den DGB-Gewerkschaften (7 Millionen Mitglieder, der VdK 1,9 Millionen Mitglieder) oder Rechtsanwälten ist dieses ein „hinkender“ Vergleich. Insgesamt sind über 8 Millionen Altverträge vom fehlenden Vertrauensschutz betroffen, die zunehmend zur Auszahlung kommen und bei denen diese erheblichen Einschnitte bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Seit Jahren versuchen die Sozialverbände und Gewerkschaften dagegen anzugehen. Also zu einer Zeit, wo sich der DVG e.V. noch nicht einmal konstituiert hat.

Das Problem Direktversicherung jährt sich dieses Jahr übrigens zum 45vierzigsten Mal. Bereits im Januar 2004 wurde ich mit dem § 229 SGB V konfrontiert. Einen der ersten Fälle zum GMG konnte ich somit nach gut 5 Monaten mit einer Gesamtsumme von 55.000,-- Euro für unseren Kollegen erfolgreich gegenüber der (GKV) zurückweisen. Des Weiteren erzielten meine Kollegin und ich im Jahr 2009 in dreihundert Fällen eine Gesamtsumme in Höhe von 1,8 Millionen Euro gegen vierzig (GKV). (Quelle Bund/Länderjournal von ver.di 10/2010).

Man muss dazu wissen, dass sich bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1988 mit der Frage der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen beschäftigt hat. Dabei hat es die Einbeziehung nicht nur gebilligt, sondern wegen des in der GKV geltenden Solidaritätsprinzips sogar für geboten erachtet ( BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 2 BvL 18/84***). Mittlerweile hat das BVerfG in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung von Versorgungsbezügen sowohl in der Form von regelmäßig wiederkehrenden als auch in der Form von nicht wiederkehrenden Leistungen zur Beitragspflicht in der GKV festgestellt, BVerfG, Beschluss vom 7. April 2008 – 1 BvR 1924/07)**.
Erinnert sei auch daran, dass mit unserem geistigen Eigentum 10 Anwälte in einhundert Verfahren ca. 600.000,-- für ihre Mandanten erstritten haben.

Diese Fakten kann man in der Fachliteratur nachlesen und sie dienen somit der Klarstellung!

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen die Problemlage deutlich gemacht zu haben. Ich kann Ihnen versichern, dass an einer Lösung parteiübergreifend gearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Gehring


* Schreiben von Horst Gehring an Max Straubinger (MdB) unter: Link
** BvR Urteil vom 7. April 2008 – 1 BvR 1924/07 unter: Link
*** BvR Urteil vom 6. Dezember 1988 - 2 BvL 18/84 siehe: Link

-------

Die ursprüngliche G e g e n d a r s t e l l u n g vom 24.7.18 "Berichterstattung auf Ihrer Homepage vom 22. Juli 2018 http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=9337" wurde am 3.8.2018 auf Wunsch von Herrn Gehring gegen die obige Stellungnahme ausgetauscht. H.S.

Quelle: Mail an die Redaktion