Diskriminierung melden
Suchen:

Notfallsanitäter dürfen bei Herzinfarkt keine Hilfe leisten

Foto: H.S:

06.07.2018 - von Gerd Feller

Wussten Sie schon, dass es den herbeigerufenen Notfallsanitätern laut Betäubungsmittelgesetz verboten ist, Ihnen im Falle eines Herzinfarktes ein schmerzlinderndes und das Herz entlastendes Morphin zu verabreichen? Das darf nur der Notarzt, der aber in der Regel erst nach den Notfallsanitätern eintrifft, sofern überhaupt ein Notarzt gerade zur Verfügung steht. Man denke an die Situation in ländlichen Regionen.
Ich wusste es nicht, sondern erfuhr von dieser Regelung durch die ZDF-Sendung Frontal am 29.Mai 2018 und konnte es kaum glauben. Warum heißen die Helfer Notfall- oder Rettungssanitäter, wenn sie nicht helfen und retten dürfen? In einer solchen Situation, die gerade auch uns ältere Menschen jederzeit treffen kann, darf es doch ausgebildeten Notfallsanitätern nicht verboten sein, den Patienten die Mittel zu verabreichen, die sie
dringend benötigen. Das käme doch dem Zustand einer gesetzlich erlaubten Folter gleich.

Helfen die Sanitäter, müssen sie mit dem Staatsanwalt rechnen. Halten sie sich ans Gesetz, leidet der Patient, die Sanitäter müssen zusehen und leiden ebenso, vor allem, wenn der Patient dabei auf der Strecke bleibt. Und was sagt unser neuer Bundesgesundheitsminister dazu? Es heißt in der Sendung, er habe für ein Interview nicht zur Verfügung gestanden, und seine Dienststelle verweise nur lakonisch auf ein gesetzliches Faktum. Ich denke: Da kommt zur Schonung des Gehirns noch eine erhebliche politische und bürokratische Arroganz hinzu.
Die Landesseniorenvertretungen sowie ihre Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG LSV) sollten sich vehement für eine Novellierung dieser Regelung im Betäubungsmittelgesetz einsetzen!

Link: PHANTOMPATIENTEN, GESUNDHEITSFONDS, KOPFPAUSCHALE - Her mit dem Geld: 2017+2018
Quelle: Durchblick, Juli 2017