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30.05.2018
Mit Hilfe von Sozialgenossenschaften können Bürgerinnen und Bürger eigene Lösungen für ihre sozialen Bedürfnisse finden und sich selbst einbringen, z.B. für Aufbau und Erhalt von sozialer Infrastruktur, für Dorfläden und Nachbarschaftshilfen, für Kinderbetreuungsmodelle, für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, für Menschen mit Behinderung oder als Seniorengenossenschaft für ein selbstbestimmtes Leben älterer Menschen.
Das Niedersächsische Sozialministerium unterstützt dieses bürgerschaftliche Engagement mit der Übernahme der Kosten für die Gründung einer Sozialgenossenschaft. Die Höchstfördersumme beträgt bis zu 6.000 Euro. Der Antrag für die Zuwendung ist vor der Einleitung der formalen Gründungsschritte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen.
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