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Altersdiskriminierung bei Arbeitsstipendien des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Foto: H.S

29.05.2018

Durch die Arbeitsstipendien werden vor allem junge freischaffende Künstlerinnen und Künstler (Altersgrenze 40 Jahre) gefördert, die sich bereits durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen haben. Die zu Fördernden müssen ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und des beabsichtigten Vorhabens.
Wer wählt aus? Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung: Kulturbeirat des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Finanzierung Träger/Stifter: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern

KONTAKT
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Werderstr. 124
19055 Schwerin
TEL.: (0385) 588 74 01
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