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Versicherten-Entlastungsgesetz soll im Mai beschlossen werden

Foto: H.S.

30.04.2018

Stimmt ein Bericht der FAZ, dann haben die gesetzlichen Krankenkassen 2017 aus dem Gesundheitsfonds 3,1 Milliarden Euro mehr erhalten, als sie ausgegeben haben. Die Rücklagen des Gesundheitssystems aus Beiträgen, Gesundheitsfonds und den bisherigen Rücklagen belaufen sich nun auf insgesamt 28 Milliarden Euro. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) sollen die Rücklagen ein bissel - nämllich um 8,3 Milliarden abgespeckt werden.

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
Ab dem 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. Rentenversicherung und Rentnerinnen und Rentnern getragen. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige
"Hauptberuflich Selbstständige zahlen ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Diese wird anhand der Bezugsgröße jährlich angepasst. Der Mindestbeitrag entspricht dem 40. Teil dieser Bezugsgröße. Da viele Kleinunternehmer damit finanziell überfordert sind, wird der Mindestbeitrag auf den 80. Teil der Bezugsgröße halbiert. Das entspricht im Jahr 2018 einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 1.142 Euro (anstatt 2.284 Euro), was einen durchschnittlichen Mindestbeitrag von monatlich 171 Euro bedeutet."

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden
"Der in den letzten Jahren überproportionale statistische Anstieg der Beitragsschulden bei den Krankenkassen ist weitgehend auf Fälle ungeklärter Mitgliedschaften zurückzuführen. Daher werden Beendigungstatbestände für freiwillige
Mitgliedschaften in der sog. obligatorischen Anschlussversicherung geschaffen, wenn der Verbleib von Mitgliedern ungeklärt ist, sowie flexiblere Möglichkeiten für die Beitragsfestsetzung bei fehlender Mitwirkung der Betroffenen vorgesehen. Zur Reduzierung bereits bestehender Beitragsschulden sollen die Krankenkassen ihre Mitgliederbestände um „ungeklärte passive“ Mitgliedschaften und da-mit verbundene Beitragsschulden bereinigen. Die für die aufzuhebenden Mitgliedschaften erhaltenen RSA-Zuweisungen müssen an den Gesundheitsfonds zurückgezahlt werden."

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahler
"Angesichts der Entwicklung der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen sollen vorhandene Spielräume für Entlastungen der Beitragszahler über die Absenkung der Zusatzbeiträge stärker genutzt werden. Es gibt keinen
Grund, von den Beitragszahlern, also von Arbeitgebern und Mitgliedern, hohe Zusatzbeiträge abzuverlangen, wenn die Rücklagen einer Krankenkasse die notwendigen Höchstreserven übersteigen. Deshalb werden für die Finanzreserven gesetzlich definierte Höchstgrenzen vorgesehen und Abbaumechanismen geschaffen, damit überschüssige Mittel der Gesundheitsversorgung zugeführt und die
Zusatzbeiträge stabilisiert bzw. abgesenkt werden können."

5. Altersrückstellungen der Krankenkassen
"Der Aktienanteil für die Anlage der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen der Krankenkassen wird von 10 auf 20 Prozent erhöht.
Hierdurch wird ein Gleichlauf mit dem Versorgungsrücklagegesetz des Bundes
erzielt."

Beitragsentlastung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung:
"Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Rentnerinnen und Rentner werden durch die Maßnahmen des Gesetzes mit einem Volumen von insgesamt etwa 8,3 Mrd. Euro jährlich entlastet. Davon entfallen auf die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitragssatzes rund 6,9 Mrd. Euro, auf die Entlastung der Selbständigen durch die Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage etwa 0,8 Mrd. Euro und auf die möglichen Beitragssenkungen durch den teilweisen Abbau der Überschüsse der Krankenkassen in den Jahren 2019 bis 2021 jährlich rund 0,6 Mrd. Euro."

Das Statement des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch zum Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz, GKV-VEG): "Gesundheitsminister Spahn schießt übers Ziel hinaus"


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