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Spahn ernennt neuen Patientenbeauftragten

Foto: H.S.

11.04.2018

Das Bundeskabinett hat dem Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn zugestimmt, den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu berufen. Brauksiepe kündigte an, sich in seiner neuen Aufgabe mit großem Engagement für die Belange der Patientinnen und Patienten einzusetzen: „In einem so komplexen und über viele Jahrzehnte gewachsenen System wie dem Gesundheitswesen brauchen Veränderungen oft einen langen Atem. Den werde ich haben. Eines meiner Ziele dabei ist, für einen gleichberechtigten und zeitnahen Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens für alle Patientinnen und Patienten zu sorgen.

Die Aufgaben des Patientenbeauftragten sind in § 140h Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert:

(2) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Friedrichstr.108 10117 Berlin
Kontakt Patientenrechte: Telefon: 030/18 441-3424 Telefax: 030/18 441-4499