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CDU zur Ungerechtigkeit der angedachten Erhöhung der Mütterrrente

Foto: H.S.

05.03.2018 - von G.R.

Wegen der Ungerechtigkeit der geplanten Punkteverteilung hat Herr G. R. an die CDU geschrieben. Hier die wichtigen Passagen aus deren Antwort:

Wortlaut der Koalitionsvereinbarung:
"Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die "Mütterrente II" einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben."

Selbstverständlich sehen wir dabei Frauen, die weniger als drei Kinder bekommen haben oder die Mütter, die Kinder nach 1992 geboren haben, nicht als "Mütter zweiter Klasse". Ich habe großes Verständnis für Ihre Enttäuschung.

Allerdings werden in Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen stets Kompromisse geschlossen. Keine Partei kann all ihre Interessen durchsetzen. Die Union hat stets darauf gepocht, dass Familien, gerade auch kinderreiche Familien, mehr Leistungen bekommen. So haben wir zum Beispiel die Erhöhung des Kindergeldes, die Einführung eines Baukindergeldes oder den Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter durchgesetzt.

Bei dem Kompromiss zur weiteren Verbesserung der Mütterrente liegt neben dem finanziellen Gesamtrahmen aller Maßnahmen des Koalitionsvertrags der Gedanke zu Grunde, dass für Frauen mit drei oder mehr Kindern eine Berufstätigkeit neben der Kindererziehung in den Jahrzehnten vor 1990 besonders schwierig war. Dies lag zum einen daran, dass entsprechende flächendeckende Betreuungsangebote nicht vorhanden waren und zum anderen auch eine Berufstätigkeit gerade von Müttern gesellschaftlich in weiten Teilen noch nicht akzeptiert war. Aus diesen Überlegungen heraus wurde bei den Koalitionsverhandlungen der oben beschriebene Kompromiss getroffen.
Ich weiß, dass meine Antwort Sie nicht zufriedenstellen wird. Ich hoffe jedoch, dass Sie zumindest unsere Argumente in Ihre kritischen Überlegungen mit einbeziehen können. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen aus dem Konrad-Adenauer-Haus
Ronald Kaiser CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

Quelle: Mail an die Redaktion

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