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Direktversicherung: Antrag der Linken, Doppelverbeitragung abschaffen, wurde nicht debattiert

Foto: H.S.

18.01.2018

Die Fraktion Die Linke fordert für Betriebsrenten die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“. Dazu wurde am Donnerstag, 18. Januar 2018, ein Antrag (BT-Drucks. 19/242 v. 12.12.2017) vorgelegt, der nicht debattiert wurde. Die Sitzung war nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Bundestages durch die amtierende Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau aufgehoben worden. Die Zahlung der anwesenden Abgeordenten per Hammelsprung hatte ergeben, dass 312 Abgeordnete anwesend waren, 355 Abgeordnete wärenaber für die Fortführung der Sitzung erforderlich gewesen. Damit war die Beschlussfähigkeit nicht gegeben.

„Doppelte Beitragszahlung beenden"
Die Linksfraktion hatte zur Entlastung der Rentner unter anderem eine Reform bei der betrieblichen Altersvorsorge gefordert. Seit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 unterlägen die aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung geleisteten Versorgungsbezüge der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Damit müssten Versicherte unter Umständen doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, einmal bei der Einzahlung und einmal bei der Auszahlung.

Dieser Missstand hätte den Angaben zufolge mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgeräumt werden sollen. Demnach sollten alle Formen der betrieblichen Altersversorgung gleich behandelt und nur einmal „verbeitragt" werden. Die „doppelte Verbeitragung“ sei aber nur für die Riester-Versorgung abgeschafft worden. Ab 2018 seien Auszahlungen aus der betrieblichen Riester-Rente beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Für die anderen Konstellationen, die zu doppelter Verbeitragung führten, habe das Gesetz keine Verbesserungen vorgesehen. In jedem Fall dürfe die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Versorgungsbezügen nur einmal anfallen, entweder in der Anspar- oder in der Auszahlungsphase. Die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten müsse beendet werden, heißt es in dem Antrag. (eis/pk/18.01.2018)

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Der Hammelsprung kam für die etablierten Parteien zum richtigen Zeitpunkt. Seltsam, dass der Antrag auch am Folgetag nicht zur Debatte aufgerufen wurde.
Wie war das noch? Die SPD möchte etwas ändern??? Wie kann es sein, dass solch ein Punkt ersatzlos gestrichen wird? Was hier unsere Volksvertreter vorleben ist beschämend. Plenum bedeutet Vollversammlung aller Mitglieder. Hier werden wieder einmal Steuergelder verschleudert. Ich wünsche mir, dass die Diäten der abwesenden Politiker gekürzt werden. Aber da wäre der Aufschrei „Enteignung“ unüberhörbar. U.K.

DER ANTRAG SOLL NUN AM 01.FEBRUAR IM BUNDESTAG BEHANDELT WERDEN DISKUSSIONSBEGINN: Ca. 15.15 Uhr, Übertragung auf Phoenix oder dem Bundestagssender!

Quelle: Deutscher Bundestag - aktuell und U.K.