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Nationale Armutskonferenz – jetzt!

02.03.2011

Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kommunen müssen in die Offensive gehen. Darum nationale Armutskonferenz *– jetzt! Es ist still geworden um das Grundrecht auf Grundsicherung, Regelsätze, Bil-dungsgutscheine, Hartz IV. Angekündigte erneute Verfassungsklagen machen nach dem bisherigen Umgang der Bundesregierung mit dem Bundesverfas-sungsgericht keinen großen Eindruck mehr. Und bitte: Nicht noch mehr verbandliche Zahlenakrobatik und Rechenkunststücke. Dennoch, Herrschaften: Die Kampagne vom Herbst 2010 ist alles andere als zu Ende - sie muss weitergehen!

Dass sich der DPWV im Sommer 2010 vor das Trojanische Pferd „Bildungsgutscheine“ hat spannen lassen war der eine Strategiefehler in Sachen „Hartz IV“. Der andere Strategiefehler war, dass die Verbände erkennbar kein Konzept hatten, wie es nach dem Verfassungsgerichtsurteil und der Regelsatzneuberechnung weitergehen soll. Von einem Katalog von Sanktionen zur Durchsetzung einer sozialstaatlich und gesamtwirtschaftlich adäquaten und relevanten Regelsatzhöhe etc. war weit und breit nicht einmal die Spur eines Gedankens zu hören oder zu lesen. Die Forderung nach Mindestlöhnen war zwar richtig, aber über gemeinsame Resolutionen und De-monstrationen mit der Gewerkschaftsseite hinaus gab es auch keinen Plan. Die Op-position und die Ministerpräsidenten mussten es richten.

Die richtige Lehre aus diesem verbändepolitischen „noch einmal Glück gehabt“ muss jetzt eine gemeinsame Offensive derjenigen sein, die durch den Regelsatzkompromiss in ein Boot gesetzt worden sind: Sozial- und Wohlfahrtsverbände (Hartz IV), Gewerkschaften (Mindestlöhne) und Kommunen (Bildungspaket).

Diese drei Partner, seit der Aufkündigung der Sozialen Marktwirtschaft durch die Kohl-Genscher-Lambsdorffregierung von 1982 stets die „Gekniffenen“, sollen nun mit einer großen „Nationalen Armutskonferenz“* in die Offensive gehen.
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* Nicht identisch mit dem bereits existierenden Zusammenschluss „Nationale Armutskonferenz“
Diese „Nationale Armutskonferenz“ muss die Reformangriffe der letzten dreißig Jahre auf das Sozialmodell Deutschland in ihrem Zusammenspiel aufarbeiten: Arbeitsmarktreform, Grundsicherungsreform, Rentenreform, Gesundheitsreform und Pflegereform. Diese „Nationale Armutskonferenz“ muss aufarbeiten, dass eine Gesellschaft herbeireformiert worden ist, die wie ein Kolonialterritorium behandelt wird: Alles was nicht als „Rohstoff Wissen“ und ergänzende „Billig-Arbeit“ für den Kampf um die „Exportmeisterschaft“ taugt, wird an den Rand gedrückt und im Hartz IV-Reservat administriert.

Ein umfassendes nationales und regionales Abgaben- und vor allem Steuerkonzept, eine durchgängige nationale und regionale neue Finanzverfassung, verbesserte nationale und regionale Wirtschafts- und Sozialrechte, ein zukunftsorientiertes nationales und regionales Innovations- und Investitionsprogramm sind Ar-beitsaufträge für diese „Nationale Armutskonferenz“.

Besonders wichtig: ein Katalog und Kodex zivilgesellschaftlicher Sanktionen bei Verfassungsverstössen von Bundes- und Landesregierungen, verfassungswidrigen Experten- und Beratervorschlägen, verfassungsgefährdenden Medienkampagnen.

Quelle: PM, STUDIENGRUPPE FÜR SOZIALFORSCHUNG