20.06.2017
Wenn Einsatzkräfte fehlen, verschwinden Altersgrenzen. Bayern und Sachsen-Anhalt haben die Altersgrenze für den aktiven Berufs-Feuerwehrdienst auf 67 Jahre angehoben. Feuerwehrleute können nun bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten. Der Landtag in Sachsen-Anhalt beschloss ebenfalls, dass nun auch - wie in Bayern, Kinderfeuerwehren möglich sind, in die schon Kinder aufgenommen werden können, die unter sechs Jahre alt sind.
Niedersachsen steht ebenfalls in den Startlöchern. Die Altersgrenze für Angehörige der Einsatzabteilungen in den Freiwilligen Feuerwehren soll von aktuell 63 auf 67 Jahre angehoben werden. Es fehlt aber noch der Beschluss des Landtags.
Über Zugangsalter und Maximalalter für die Berufsfeuerwehr, die Freiwillige Ffeuerwehr und die Kinderfeuerwehren informiert die Tabelle des Feuerwehrverbands (2016) unter: Link
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