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Günstige Seniorentickets ab 60: Nachteil für Jüngere?

Foto: H.S.

02.08.2017 - von Hanne Schweitzer

Vor dem Münchener Amtsgericht klagt ein Anwalt gegen die Münchener Verkehrsgesellschaft MVG wegen Altersdiskriminierung. Er fühlt sich als 37Jähriger ungleich behandelt , weil er sehr viel mehr für sein Jahresabo der "Isacard" zahlen muss, als alle ab 60Jährigen, die einen günstigeren Seniorentarif in Anspruch nehmen können.

Dazu heißt es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz § 20 Absatz 3:
Eine Verletzung des Benachteiligungsverbotes ist nicht gegeben, wenn besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt.
In der Begründung des Gesetzes wird dazu ausgeführt: "Nummer 3 erfasst diejenigen Fälle, in denen Personen wegen (u.a.) ein besonderer Vorteil gewährt wird. Mit dieser Bevorzugung - meist wird es sich um Preisnachlässe oder andere Sonderkonditionen bei der Anbahnung, Durchführung oder Beendigung von Massengeschäften handeln - ist notwenigerweise eine Benachteiligung aller anderen verbunden.
Hier besteht kein Anlass, den Grundsatz der Gleichbehandlung durchzusetzen. Die gewährten Vergünstigungen reagieren nämlich entweder darauf, dass bestimmte Gruppen typischerweise weniger leistungsfähig sind: Rabatte für Schüler und Studenten etwa sind damit zu begründen, dass sie meist nicht über ein Erwerbseinkommen verfügen. Oder aber die Vergünstigungen bezwecken die gezielte Ansprache von Kundenkreisen, die der Anbieter anlocken möchte. Diese Maßnahmen sind also nicht diskriminiernd, sondern im Gegentreil sozial erwünscht bzw. Bestandteile einer auf Wettbewerb beruhenden Wirtschaft. Ein Vebot dieser Praktiken würde auch den objektiv benachteiligten Personenkreisen nicht helfen, denn der Anbieter würde nicht mit der Erstreckung der Vorteile auf alle Kunden reagieren, sondern mit dem Verzicht auf jegliche Vergünstigung.

Anders ist es, wenn die Gewährung gezielter Vorteile dazu dient, eine diskriminierende Verhaltsweise bei Massengeschäften nur zu tarnen. Das wäre etwa bei einer Preisgestatlung denkbar, bei der das regulär geforderte Entgelt weit über dem Marktpreis liegt, so dass es dem Anbietenden im Ergebnis nur darum geht, den Personenkreis auf diejenigen Personen zu beschränken, die Adressaten der "besonderen Vorteile" (tatsächlich aber des Normalpreises) sind. Die Voraussetzungen von Nummer 3 sind hier icht gegeben, weil hier ein Interesse besetht, diese Ungleichbehandlung zu unterbinden."


Wie der Merkur berichtete, wird bei den MVV zur Zeit die Tarifstruktur "überdacht". Dabei spielt auch eine höhere Altersgrenze für die Seniorentarife (65 Jahre) eine Rolle und der Wegfall der Sperrzeiten für SeniorInnen bis 9 Uhr morgens.

Link: +++ Stadtteilbibliothek Bremen: Seniorentarife gesenkt!