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Merkel und das AD-Gesetz

30.05.2005 - von Hanne Schweitzer

In ihrer Antrittsrede als Kanzlerkandidatin der Union am 30.5.05 hat sich die CDU-Vorsitzende Merkel gegen das Antidiskriminierungsgesetz ausgesprochen. Im Gegensatz zum Zeitpunkt der ersten Lesung des Gesetzes im Januar 05, hat sie aber dazugelernt.

Frau Merkel weiß nun, dass auch eine von ihr geführte Regierung nicht um ein AD-Gesetz herumkommt, wenn sie nicht ihre Mitgliedschaft in der EU gefährden will.

AD-Gesetze sind bekanntlich keine Wohltaten oder Giftspritzen, die sich nationale Regierungen für ihre BürgerInnen oder Unternehmen ausdenken. Beim Schutz der BürgerInnen vor Diskriminierung und bei der Förderung von Gleichbehandlung handelt es sich um verbindliche Verpflichtungen, die sich aus EU-Verträgen und der Sozialcharta der Europäischen Verfassung ergeben.

Wer sich noch an das Gelalle und Gehetze anläßlich der 1.Lesung des AD-Gesetzentwurfs im Bundestag erinnert weiß, dass diese Minimal-Kenntnis nationalstaatlicher Politikvoraussetzung auf den Festplatten der allermeisten Gesetzesgegner nicht gespeichert war.

Das hat sich, zumindest bei Merkel, geändert. Sie gibt mittlerweile öffentlich zu, dass selbst eine schwarze Regierung ein AD-Gesetz verabschieden muß.

Allerdings will sie (wie viele SPD`lerInnen heimlich auch), die Richtlinien 1:1 umsetzen. Das bedeutet: Sie gesteht den BürgerInnen nicht ein Fitzelchen mehr Recht auf Gleichbehandlung zu, als es die EU zwingend vorschreibt.

Anders gesagt: Vom ausdrücklichen Hinweis in den EU-Richtlinien, dass es sich dabei um MINDESTANFORDERUNGEN handelt, will Merkel keinen Gebrauch machen. Dies Wort nimmt sie nicht mal in den Mund.

Folge: Kein Schutz der BürgerInnen vor Diskriminierung wegen des Lebensalter in allen zivilrechtlichen und sozialstatlichen Angelegenheiten.

Angesichts der demografischen Veränderung dieser Gesellschaft ist das unklug und nicht zukunftsgewandt.

Konkrete Folgen siehe Justiz 15.3.05


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18.05.2005: Offener Brief an Peer Steinbrück
02.05.2005: Spiegel hetzt gegen Antidiskriminierungsgesetz
29.04.2005: Roland Koch nennt Antidiskriminierungsgesetz Zeugs

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