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Agenda 2030 und Kinderrechte

11.05.2017

In der "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" sind u.a. 17 Kinderrechte enthalten. Darüber diskutierten im März 2017 "rund" 80 VertreterInnen von "Nationalen Menschenrechtsinstitutionen" aus Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika. Mit dabei waren auch der UN-Kinderrechtsausschuss und diverse zivilgesellschaftliche Kinderrechtsorganisationen. Zur Tagung eingeladen hatte die "Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen", UNICEF und das "Hochkommissariat für Menschenrechte".

Welche Kinderrechte sind in Agenda 2030 vorgesehen?
1. Keine Armut.
2. Keine Hungersnot.
3. Hochwertige Gesundheitsversorgung.
4. Hochwertige Bildung
5.Gleichberechtigung der Geschlechter
6.Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen.
7. Erneuerbare Energie
8. Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum.
9. Innovation und Infrastruktur
10. reduzierte Ungleichheiten.
11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
12. Verantwortungsvoller Konsum
13. Maßnahmen zum Klimaschutz
14. Leben unter dem Wasser.
15. Leben an Land.
16. Leben im Wasser.
16.Frieden und Gerechtigkeit
17. Partnerschaften, um die Ziele zu erreichen.

Viele der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 zielen auf die Verwirklichung von Kinderrechten ab. Alan Miller, GANHRI-Sondergesandter, stellte in seiner Eröffnungsrede fest, dass Kinderrechte mit den Nachhaltigkeitszielen neue Aufmerksamkeit gewonnen hätten. Jorge Cardona, Mitglied des UN-Kinderrechtsausschusses, betonte: "Wir können die SDGs nicht erreichen, ohne die Kinderrechte zu achten."

Bei der Umsetzung der Agenda 2030 haben Nationale Menschenrechtsinstitutionen eine zentrale Rolle: Sie beraten mit Regierung und Zivilgesellschaft, wie die Agenda 2030 menschenrechtsorientiert umgesetzt werden kann und überprüfen, ob dies erreicht wurde. Dazu tauschten die NMRI ihre Erfahrungen aus – mit einem Fokus auf die Kinderrechte. In konkreten Beispielen stellten die NMRI dar, wie sie für die Förderung und den Schutz von Kinderrechten in ihren Ländern eintreten, sei es gegen sexuellen Missbrauch, für die Rechte unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, gegen Kinderarmut, oder für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Umsetzung der SDGs: Kinder müssen Beschwerde einlegen können

Das Ziel 16 der Agenda 2030 fordert von den Staaten unter anderem effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen. Dazu gehört auch die Möglichkeit für Kinder, Beschwerde gegen die Verletzung ihrer Rechte einlegen zu können. Die Teilnehmenden nutzten die Gelegenheit, die unterschiedlichen Mechanismen zu diskutieren – diese reichen von einer an der Nationalen Menschenrechtsinstitution angesiedelten Beschwerdestelle für Kinder (Portugal, Malawi) bis hin zu lediglich nur vereinzelt vorhandenen Möglichkeiten zur Beschwerde im föderalen System wie in Deutschland.

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte machte deutlich, dass für "jedes Kind in seiner direkten Nachbarschaft eine Anlaufstelle zu finden sein sollte, wo Menschen arbeiten, die Kindern helfen, für ihre Beschwerde den richtigen Weg beziehungsweise die richtigen Ansprechpartner_innen zu finden". Alle Teilnehmenden waren sich darin einig, dass Beschwerdemechanismen so ausgestaltet sein sollten, dass sie für Kinder ohne Hürden zugänglich sind.

Die Agenda 2030 als Chance für Nationale Menschenrechtsinstitutionen
Die Teilnehmenden wollen den Erfahrungsaustausch zwischen NMRI zur Umsetzung von Kinderrechten fortsetzen, um ihre Rolle im Rahmen der Agenda 2030 besser wahrzunehmen. Alan Miller appellierte zum Abschluss: "Die SDGs sind eine Gelegenheit für NMRI - lasst uns das Beste aus uns herausholen, um das Beste aus den SGDs herauszuholen."
(ls)

MAN FRAGT SICH: WARUM
gibt es nicht ebensoviele Gremienmitglieder, Konferenzen oder "rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen" für die Rechte der Älteren?

Quelle: Institut für Menschenrechte