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Direktversicherung: Volker KAUDERS Antwort + Reaktionen

Marokko, Foto: H.S.

21.07.2017

Herr Kauder, seit 2005 als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Lohn und Brot, anwortet einer Direktversicherungsgeschädigten. Fazit seines Schreibens: Der Staat hat immer recht und die Direktversicherten können ihn kreuzweise.
Gewählt wird er ja trotzdem!

Lesen Sie das Schreiben an Volker Kauder: Link

Hier einige Reaktionen auf das kaudersche Schreiben..

Sehr geehrte Frau Michalk,
Ihr Schreiben im Auftrag des Herrn Fraktionsvorsitzenden Kauder in Sachen Direktversicherung (DV) an Frau Salzgeber vom 27. April 2017 zeugt von einer fatalen Unkenntnis der staatlicherseits rechtsverbindlich zugesagten Bedingungen, unter denen die mehr ałs 6 Millionen Altverträge der DV vor dem 01.01.2004 zustande gekommen sind.
Im Ansehen Ihrer anderen Verdienste als Politikerin will ich Ihnen nicht unterstellen, dass Sie in Ihrem vorgenannten Schreiben den Sachstand vorsätzlich zu Ungunsten der nun durch die Beitragserhebung Geschädigten ausgelegt haben. Ich vermute vielmehr, dass Sie von interessierter Seite in der Sache selbst so falsch unterrichtet wurden, wie es in Ihrer Antwort zum Ausdruck kommt.

Der Behauptung, diese Geschädigten hätten schließlich "... eine Lücke in der Regulierung ausgenutzt...", womit ihnen indirekt ein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten unterstellt wird, muss allerdings nachdrücklich widersprochen werden. Eine solche ehrenrührige Aussage ist anmaßend und falsch zugleich.

In Sachen DV ist durch Politik und Justiz erwiesenermaßen gegen Rechtsgrundsätze verstoßen worden, wie z.B.: einzuhaltende Vertragstreue, Verbot rückwirkender Rechtsetzung, Verbot der Ungleichbehandlung (von Privatversicherten), Verbot einer Rechtsetzung durch Richter (BundesSozialGericht) ohne Auftrag des Parlamentes u.a.

Die spitzfindige und in Teilen ironische Begründung des BVerfG für die Nicht-Annahme (!) einer Klage gegen die fragliche Beitragserhebung ist im Übrigen eben KEIN höchstrichterliches Urteil, sondern das bemerkenswerte Verweigern einer Entscheidung in der Sache.

Darin, dass die Politik dies trotzdem als Bestätigung ihres Handelns auslegt, ist ohne weiteres eine Willkür zu erkennen, die den Leitlinien des sozialen Rechtsstaates genauso widerspricht, wie die Behauptung, KV und PV wären in Finanznot, während diese derzeit Milliardenüberschüsse erwirtschaften.

Dazu kommt die durch nichts legitmierte und daher unzulässige, spätere Um-Etikettierung der privatrechtlichen (!) DV-AltVerträge zwischen den Arbeitnehmern und den Versicherungsgesellschaften in eine angeblich "betriebliche Altersvorsorge", was einem unzulässigen Eingriff Dritter in ein bestehendes, privatrechtliches Vertragsverhältins gleichkommt.

Arbeitgeber haben regelmäßig KEINEN eigenen Beitrag zu Alt-DV Ihrer Arbeitnehmer geleistet. Letztere haben ihre Beiträge allein aus max. 4% ihres bereits versteuerten und verbeitragten (!) Nettoverdienstes geleistet. Daraus folgt, dass für die jetzt nachträglich eingeführte Beitragserhebung zur KV u. PV weder für AG, noch für AN eine Rechtsgrundlage existiert und folglich auch die behauptete "...Lücke in der Regulierung..." nie existiert hat.

Um im Wahljahr das Ansehen der Altparteien und das Vertrauen in Politik und Kandidaten nicht noch schlimmer zu beschädigen, sollten Sie, sehr geehrte Frau Michalk, Ihre Antwort besser zurückziehen und sich - z.B. auf der faktenreichen Internetpräsenz altersdiskriminierung.de unter den Stichworten "Finanzen" und "Direktversicherungen" - über die tatsächlichen Gegebenheiten informieren.
R., am 10. Mai 2017
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Fürste

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Über diese unverschämte Antwort
des Herrn Kauder (CDU) bin ich sehr empört. Aber das passt zu diesem Herren, der seit Jahren von Steuergeldern überdurchschnittlich sehr gut lebt und das auch noch, wenn er in Pension geht. Da frage ich mich, wie kann man so eine Partei überhaupt noch wählen ebenso die SPD die uns den Schlamasel eingebrockt hat.

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Glückauf Frau Michalk,
CDU/CSU, beenden Sie endlich diese Lügenmär, warum schreiben Sie so eine Unwahrheit oder Fake an meine Mitstreiter:

a) ich hätte diese Art der Versicherung gewählt, um den GKV-Beitrag zu umgehen.

Sie machen sich doch mit diesem Papier wirklich selber lächerlich.
1982 gab es noch keine hinterlistigen GKV-Beiträge für staatliche wie auch Betriebs-Rentner.

Wie können Sie so etwas verbreiten, es ist eine glatte Lüge.

Ich habe 1982 eine private Lebensversicherungen für meine junge Familie abgeschlossen, wissend mit steuerlicher Unterstützung, aber nicht mit einem Abzug von 18,8% zum Abendrot und Gnadenbrot.

Hierzu möchte ich zeitnah eine Antwort und auch eine Entschuldigung Ihrerseits.

b) Gleichzeitig verweise ich nochmals auf die zweite Lüge, deren Klärung sich ja schon aus a) ergibt.

1973 gab es noch keine Beiträge für Rentner an die GKV.
Eingeführt wurde zum 01.10.1983 der hälftige Beitrag für Betriebsrenten und dann verschoben, ab August 1983 ein Start der Beitragsszahlung für staatliche Renten, jedoch vorerst in kleinen Stufen,bis 1992 ebenso der hälftige Beitragssatz erreicht wurden.

Das ist die Wahrheit an die Wand gemahlt.
Ich dachte immer, die Mitglieder der CDU handeln verantwortungsbewusst und schreiben uns doch nur Fakes.

Dass Sie sich auf den Tenor der Rechtsprechung beziehen, zeigt, dass Sie die soziale Gerechtigkeit mit Justitia verknüpfen.
Es gibt Tage, da wundere ich mich doch sehr, wie die Politik es schafft, den Untergang der bAV (laut Seehofer gescheitert) mit diese rRechtsprechung zu verschönern.

§§ 229 + 248 SGB V sind der Tod der bAV, das wissen auch Sie. Dieses lässt sich auch mit einer staatlichen Zugabe von Frau Nahles nicht korrigieren. Wer investiert in ein staatlich gefördertes Verlustgeschäft - zwangsweiser Schröpfung des privaten Vermögens um 18,8% ????

Vermögensteuer nur für leistungsstarke Rentner, das habt Ihr geschaffen.

Hinweis: Die Politik bezeichnet vorsorglich vorgesorgte Bürger als leistungsstarke Rentner, so wird die Wahrheit vor den Mitbürgern verschleiert.

Der Zwangsbeitrag aus einer HandlungsempfehlungGKV heißt bei Euch zwar nicht Vermögensteuer, aber es ist eine und wir fühlen diese.

Nochmals:
Tatsache ist, durch die Änderung §§ 248 + Ergänzung unter 229 SGB V ist die bAV = 2. Säule und die 3. Säule in den Konkurs gefahren.

Bitte erklären Sie mir wahrheitsgemäß, warum Sie dieser Art der Vermögensteuer für leistungsstarke Rentner zustimmen und weiterhin wissentlich diese Form der Enteignung freudig unterstützen und diese Lügen weiterhin ohne Scham in die Welt setzten.
13 Jahre, es ist genug.

In freudiger Erwartung einer zeitnahen Stellungnahme von Ihrer Seite, vielleicht noch vor der Wahlurne.

Mit freundlichsten Grüßen
Hans-Michael Wilcke und Familie
einer der 8.100.001 GMG2004 Geschädigten
16.200.002 Wähler sind bereits eine Volkspartei

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Sehr geehrte Frau Michalk,
Ihr Schreiben vom 27.04.2017 an Frau Salzgeber hat nicht nur mir, sondern Hunderten von GMG-Geschädigten die Zornesröte ins Gesicht getrieben, nachdem dieses Schreiben veröffentlicht wurde.
Diese unsinnigen Argumente, mit denen wir immer wieder von der Politik als doof verkauft werden, sind es, die mich so in Rage bringen. Wie kann man ein aus eigenen Mitteln angespartes Kapital bei dessen Auszahlung nochmals als Einkommen bezeichnen, nämlich als "Betriebsrente" oder "Versorgungsbezug"?
Ich habe die Beiträge in die Versicherung aus meinem vorher voll verbeitragtem Nettoentgelt gezahlt. Es erfolgte keine - wie vom Gesetzgeber als Voraussetzung für eine DV geforderte - Entgeltumwandlung des Bruttogehaltes. Das bedeutet, dass alle Sozialabgaben aus dem vollem, nicht durch Entgeltumwandlung reduziertem Bruttogehalt erfolgten. Da ich über der BBG lag, waren dies immer die maximal möglichen Höchstbeiträge. Wenn ich nun in der Leistungsphase dieses vom Nettolohn (ohne Zuschuss vom AG!) angesparte Kapital wieder ausbezahlt bekomme und es nun wieder verbeitragen muss, dann ist dies eine Doppelverbeitragung (genauer eine Dreifachverbeitragung, denn den AG-Anteil muss ich nun auch noch zahlen).

Und genau das kritisiert doch folgende Aussage des Spitzenverbandes der GKV: "Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine "Doppelverbeitragung" dergestalt, dass sowohl während der Ansparphase einer bAV als auch während des späteren Leistungsbezuges Beiträge erhoben werden, auf wenige atypische Sachverhaltskonstellationen beschränkt ist. So ist es denkbar, dass AN sich aus bereits verbeitragtem Netto-Arbeitsentgelt an dem Aufbau einer bAV beteiligt haben."

Also der Spitzenverband der GKV gibt zu, dass es tatsächlich zu einer "Doppelvverbeitragung" aufgrund von atypischen Verträgen gekommen sein kann, verlangt aber, dass die Politik handeln muss und AG oder Zahlstellen den Verwaltungsaufwand tragen müssen (siehe Anlage). Und es ist mir ziemlich egal, welche rückwirkenden und für den Bürger ungerecht empfundenen Gesetze nach Gutsherrenart gemacht oder nicht gemacht wurden, Fakt ist, ich habe aus einem nicht reduziertem (keine Entgeltumwandlung, also keine DV!) Bruttogehalt die vollen Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase gezahlt und dieses angesparte Geld geht dem Staat nichts mehr an, er hat seinen Anteil bereits erhalten - wenn doch, dann ist es m.E. Enteignung und Betrug.

Dieses so offensichtliche Unrecht haben aber inzwischen viele Politiker eingesehen und wollen zumindest die wenigen, atypischen Altverträge rückwirkend von der Beitragspflicht ausnehmen (Anträge: LINKE, FDP NRW+Übernahme ins Bundestagswahlprogramm, CDU Rheinland-Pfalz, Freie Wähler Bayern). Wenn sich auch die Union Gott sei Dank wieder im Aufwind befindet, sollte sie aber nicht dulden, dass einige "Hardliner" die Interessen der Versicherungsgesellschaften stärker vertreten als die der Bürger, von deren Steuergeld sie - normalerweise - leben.

Als ein mehr als 50 Jahre langer (noch) treuer UNIONS-Wähler darf ich auf ein Feedback hoffen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Siegfried Thyroff

Direktversicherung: Volker Kauder antwortet