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New York: 2. Verhandlungsrunde über Atomwaffen-Verbot

15.06.2017

Den Atomwaffensperrvertrag aus dem Jahr 1973 hat die Bundesrepublik zwar unterschrieben, aber nur mit dem Vorbehalt einer deutschen Mitverfügung über Atomwaffen im Rahmen der europäischen Militär- und Sicherheitspolitik. Der Internationale Gerichtshof erklärte Atomwaffen am 8. Juli 1996 für völkerrechtswidrig. Papier ist bekanntlich geduldig. Weltweit gibt es zur Zeit ca. 15.000 völkerrechtswidrige nukleare Sprengbomben.

Am 27. März begann bei den Vereinten Nationen in New York die erste Verhandlungsrunde über einen Vertrag, der den Einsatz, Besitz, Erwerb und die Lagerung von Atomwaffen weltweit verbieten soll. Daran teilgenommen haben 129 der 193 UN-Mitgliedstaaten.

Nicht dabei waren die offiziellen (Russland, Frankreich, Großbritannien und China) und inoffiziellen ( Indien, Pakistan, Israel, Nordkorea) Atommächte samt ihrer Vasallen, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung erhebt auch keine Einwände gegen die auf 20 geschätzten Atombomben der USA, welche in der Eifel, wenige Kilometer von Cochem entfernt, im Fliegerhorst Büchel, gelagert werden. Dort üben - im Rahmen der "Nuklearen Teilhabe" - Bundeswehrsoldaten mit Tornadamaschinen, wie Atombomben am besten transportiert und abgeworfen werden können. Die USA planen, diese nuklearen Sprengköpfe ab dem Jahr 2020 durch zielgenauere, flexiblerere und dadurch "effektivere" Atombomben vom Typ B61-12 zu ersetzen. Auch dagegen hat die Bundesregierung nichts.

Die zweite Verhandlungsrunde über ein weltweites Atomwaffenverbot beginnt am 15. Juni in New York und dauert bis zum bis 7. Juli 2017.

Am 29.7. 2017 verweist Dieter Deiseroth, Richter a.D. am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Mitglied von IALANA Deutschland, im Interview mit Telepolis auf die gefährlichen Irrtümer und Gefahren, die die Diskussion zum Thema Abschaffung von Atomwaffen im öffentlichen Diskurs bestimmen.
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