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30Jährige Studenten sind angeblich Mehrbelastung f. Krankenkassen

Köln, Foto: H.S.

24.02.2017 - von M. K.

Wie über30jährige, die über den zweiten Bildungsweg ins Studium gehen können, das ist gesetzlich geregelt. Trotzdem hält sich niemand daran. Mit einem guten Freund zusammen haben wir uns schriftlich an die Krankenkassen gewendet und explizit nach Qualifikationen zur Bewertung unserer Lebensgeschicke gefragt.

Daraufhin bekamen wir nie eine Antwort - hatten aber vermehrt Probleme bei Adressänderungen oder einfachen Meldungen, was natürlich auch Zufall sein kann. Zeitgleich schrieben wir die Antidiskriminierungsbehörde in Berlin an. Die verwies auf das eindeutige Gesetz und meinte sie könne sonst nichts für uns tun und wir könnten uns an das Gesundheitsministerium wenden.

Wir erarbeiteten Fragen und schickten diese an das Ministerium. Die antworteten uns, dass Ü30jährige eine Mehrbelastung für die Krankenversicherungssysteme darstellen würden. Dieses Schreiben leiteten wir an die Antidiskriminierungsstelle weiter - von denen mir bis heute keine Antwort vorliegt. Mein Kumpel und ich versuchten andere zu motivieren sich mit uns für eine strukturelle Veränderung einzusetzen.

Jedoch schlug uns in einschlägigen Studierenden-Foren eine Welle der Unverständnis entgegen, die wir als beschämend empfanden. Wer solle das bezahlen, war Kern vieler Zuschriften. Schliesslich sperrten einige Foren unsere Aufrufe gemeisam aktiv zu werden.

Insgesamt war dieser Prozess eine bittere, belastende Erfahrung. Ich studierte in einer strukturschwachen Region auf Lehramt. Ein Studium das sehr viel Zeit und Geld kostet - arbeiten war für mich nicht möglich und das Kopiervergünstigungen nur bis 21 Jahre gelten, brauche ich wohl keinem zu erklären.

Schliesslich brach ich nach einem Jahr ab und mache nun eine Umschulung zum Erzieher. Nach der Ausbildung studiere ich berufsbegleitend um es mir leisten zu können - ich hätte lieber gleich studiert und nicht erst drei Jahre extra gemacht, aber finanziell hat mich das eine Jahr studieren ruiniert. Haben Sie eine Idee an wen man sich noch wenden könnte?

Link: Schülerausweis gilt in Chemnitz nur bis 21 Jahre
Quelle: Mail an die Redaktion