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Gesetz zur Immobilienfinanzierung wird kundenfreundlicher

Erfurt 2012 Foto: H.S.

21.12.2016

Die strengen Vorgaben für die Vergabe von Immobilienkrediten werden gelockert. Das schwarz-rote Bundeskabinett beschloss am 21.12.16 die EU-„Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ neu zu interpretieren um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern und der Finanz- und Immobilienwirtschaft nicht das Geschäft zu erschweren.

Wichtigste Änderung für Kreditnehmer:
Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit kann die Wertsteigerung einer Immobilie durch Baumaßnahmen oder Renovierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder berücksichtigt werden.