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Ehrenamt stärken - jetzt: Antrag SPD-Parteikonvent

Champagne, 2015 Foto: H.S.

16.06.2016

Auf dem Parteikonvent der SPD am 03.06.2016 im Willy Brandt-Haus in Berlin brachte der SPD-Unterbezirk Remscheid den folgenden Antrag (B41) ein: Ehrenamt stärken – JETZT!

Die aktuelle Situation geflüchteter Menschen, die in der Bundesrepublik Schutz suchen, ist wohl derzeit das bekannteste Beispiel für die Notwendigkeit ehrenamtlichen Engagements. Doch auch die Freiwilligendienste, Freiwillige Feuerwehr, Techn. Hilfswerk, Sportvereine, Gewerkschaften und Stiftungen sind auf die Hilfe von Ehrenamtlichen angewiesen. Ohne dieses ehrenamtliche
Engagement wäre unsere Gesellschaft ärmer, der Zusammenhalt gefährdet und die zahlreichen Aktionen und Hilfen die wir tagtäglich erleben und wertschätzen nicht realisierbar.

Im vergangen und in diesem Jahr erleben wir, wie Politik und Verwaltung angesichts der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen vielfach darauf angewiesen sind, dass bürgerschaftliches Engagement kurzfristig zustande kommt. Doch trotz seiner Unverzichtbarkeit lässt sich das Engagement vom Staat weder erzwingen noch erkaufen. Denn zu seinem Wesen gehört, dass es freiwillig und selbstbestimmt geschieht. Als einen Lückenbüßer
für staatliche Aufgaben dürfen wir das Engagement
nicht begreifen.

Deshalb sollte die Wertschätzung der Person, die ein Ehrenamt übernimmt und ausfüllt, nicht nur durch Auszeichnungen und Belobigung erfolgen, es bedarf weitere Verbesserungen in der Verzahnung Ehrenamt und Beruf sowie finanzieller Verbesserungen.
Daher fordern wir:
􀁸 Eine Erhöhung der steuerfreien Ehrenamtspauschale von aktuell 720€ auf die Höhe der Übungsleiterpauschale von aktuell
2.400 Euro.
􀁸 10 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die Weiterbildung von Ehrenamtlichen und Teilnahme an Seminaren/Tagungen – geregelt über ein Bundesgesetz.
􀁸 Rechtssicherheit für Arbeitnehmer, die ihr Ehrenamt gegenüber ihren Arbeitgebern erkämpfen müssen.
􀁸 Berücksichtigung im Beruf und positive Auswirkungen in der beruflichen Entwicklung.


2013 ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in Kraft getreten. Das Gesetz sollte in erster Linie ein Ansporn sein, damit noch
mehr Bürger ein Ehrenamt übernehmen. Es baut bürokratische Barrieren ab und schafft Anreize für ein bürgerschaftliches Engagement breiter Bevölkerungsgruppen.

Bürgerschaftliches Engagement flankiert wirtschaftliches Wachstum, gesellschaftliche Integration, Wohlstand sowie stabile demokratische Strukturen auch für die Zukunft zu erhalten und zu verbessern. In Zeiten defizitärer und zu konsolidierender öffentlicher Kassen, gewinnt die Förderung und Stärkung der Zivilgesellschaft an Bedeutung. Denn die Öffentliche Hand wird sich wegen der zwingenden Haushaltskonsolidierung auf ihre
unabweisbar notwendigen gesetzlichen Aufgaben konzentrieren müssen.

Es ist daher notwendig, Anreize für die Bereitschaft zum
bürgerschaftlichen Engagement zu stärken und bestehende Hindernisse bei der Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten abzubauen.
„Bürgerschaftliches Engagement ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammen hält“! Bürgerschaftliches Engagement ist Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger freiwillig einen solidarischen Beitrag für die Gemeinschaft leisten.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen daher weiterentwickelt werden, damit sich eine aktive Zivilgesellschaft besser entfalten
und nachhaltig wirken kann. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich zu oft zwischen der Ausübung ihres Berufs und ihres Ehrenamts entscheiden. Zunehmend oft drohen Arbeitgeber den Beschäftigten mit Abmahnungen, Kündigungen und Maßregelungen, wenn das Ehrenamt ausgeübt wird.

Die einzelnen Weiterbildungsgesetze der Bundesländer (sofern existent) bilden die Notwendigkeit von Fortbildungen für das
ehrenamtliche Engagement nur unzureichend ab. Hier braucht es eine bundeseinheitliche Grundlage (wie bspw. in NRW seit
1975).

Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Anträge Empfehlungen der Antragskommission

Quelle: SPD