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Rentner + Krankengeld

21.07.2016

Deutscher Bundestag Drucksache 16/11927
16. Wahlperiode 11. 02. 2009
Änderungsantrag der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. 16.02.2009 – 16. Legislatur – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 16/11927

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (»Konjunkturpaket - Sonderbeitrag gesetzl. Krankenversicherung«) Zum 1. Juli 2005 ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Sonderbeitrag
von 0,9 Prozent eingeführt worden. Nach den ursprünglichen Plänen im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes, das 2003 beraten wurde, sollte Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der GKV ausgegliedert werden und für die Finanzierung des Krankengelds ein Sonderbeitrag für die Versicherten in
Höhe von 0,5 Prozent eingeführt werden. Einziges Ziel war die Entlastung der Arbeitgeber. Nachdem sich im Laufe das Jahres 2004 die Pläne für die Finanzierung des Zahnersatzes durch private Versicherungen als unpraktikabel erwiesen
hatten, wurde davon Abstand genommen. Der Zahnersatz blieb Leistung der GKV; jedoch wurde ein höherer Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zum 1. Juli 2005 beschlossen, der heute noch gilt.
Dieser ist alleine von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Rentnerinnen und Rentnern zu zahlen. Damit wurde die Parität für die Finanzierung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen.

Im seit dem 1. Januar 2009 geltenden allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent ist dieser Sonderbeitrag enthalten. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, ist sozial ungerecht und daher zu streichen. Durch die Steuerfinanzierung des Sonderbeitrags
wird der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent gesenkt und paritätisch finanziert. Dies entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner jährlich in Höhe von ca. 9,5 Mrd. Euro.

Zum Ausgleich wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds jährlich um 9,5 Mrd. Euro erhöht, für das zweite Halbjahr 2009 sind 4,8 Mrd. Euro einzusetzen.

Da im Jahr 2009 ohnehin ein Bundeszuschuss in Höhe von 4 Mrd. Euro vorgesehen ist, ergibt sich für dieses Jahr ein Gesamtzuschuss in Höhe von 8,8 Mrd. Euro. Für die Folgejahre ist nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ein Aufwachsen
des Bundeszuschusses um 1,5 Mrd. Euro jährlich festgelegt, so dass sich für 2010 ein Aufwachsen von 5,5 Mrd. Euro plus 9,5 Mrd. Euro auf 15 Mrd. Euro ergibt. Der in § 221 Abs. 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgesehene Höchstbetrag von 14 Mrd. Euro ist entsprechend dieses Änderungsantrags auf 23,5 Mrd. Euro aufzustocken, um zuzüglich
zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen einen Ausgleich für die Streichung des Sonderbeitrags durch den Bundeszuschuss dauerhaft zu gewähren.

Quelle: Bundestag