Diskriminierung melden
Suchen:

Direktversicherung: Krankenkasse kassiert fast 20% von staatl. geförderter Altersvorsorge

Köln, 2015 Foto: H.S.

22.06.2016 - von W.G.

Falls noch nicht getan, unterschreiben Sie bitte diese Petition, und erleben Sie dann selbst mit, wie die feinen Damen und Herren des Petitionsausschusses* diese ganz "rechtsstaatlich" wieder mal abblitzen lassen! Günther Eich, (1972 verstorbener Hörspielautor), hat schon vor Jahren geschrieben "Seid unbequem, seid Sand, nicht das Öl im Getriebe der Welt".
gute Grüße, Walter Götzl

Petition an das Ministerium für Arbeit und Un-)Soziales Bundesministerin Andrea Nahles von Joachim Beyer:

"Ich habe mich 1999 dazu entschlossen in Form einer "steuerbegünstigten" Direkt-Altersvorsorge für das Alter vorzusorgen. Jetzt bekam ich die Auszahlung und kurz darauf die Nachforderung der Krankenkasse incl. Pflege mit 17,2% auf die gesamte Versicherungssumme.

STOPPT DIESE SELBSTBEDIENUNG DER KRANKENKASSEN
Für eine entsprechende Änderung der Rechtsgrundlage lt. §§ 226 und 229 des SozialgesetzbuchesLeider hat der Gesetzgeber / Politik hier eine für den Arbeitnehmer teure Mogelpackung geschaffen.

Bei dieser Altersvorsorgeform wird vom Arbeitgeber der Versicherungsbeitrag (auch Riester/ Rürup) aus dem BruttoLohn bezahlt. (pauschal versteuert und pauschale SV-Abgabe. Der Staat verlangt eine höhere "Kapitalsicherheit" - deshalb ist die Rendite geringer als bei einer privaten Absicherung.Die pauschlierte SV-Abgabe (Renten- und Arbeitslosenversicherung) wird nicht dem AN zugeordnet. Diese Beträge fehlen also bei den individuellen Ansprüchen an die Arbeitslosen- und Rentenkasse.
Von den Krankenkassen der volle Beitrag -
AG + AN - Anteil + Pflegeversicherung - dem Arbeitnehmer bei Auszahlung in Rechnung gestellt.
Hierbei wird nicht berücksichtigt, ob der AN bereits in den Beitragsjahren die Bemessungsgrenze erreicht hat, noch wird berücksichtigt, ob ggf. noch Sparerfreibeträge (in den Jahren) nicht ausgeschöpft wurden.

Die Altersvorsorge, die der Staat "fördert" wird also um fast 1/5 reduziert.

In der gültigen Praxis ist es eine Abzocke des Arbeitnehmers über die sich nur der Arbeitgeber und die Krankenkassen freuen kann. Die Krankenkasse kassiert ab, ohne irgendeine Leistung - ausser der Beitragsberechnung - zu erbringen. Der Arbeitgeber freut sich über die Gewinnerhöhung, da die Pauschalabgabe "automatisiert" ihn von der anteiligen KV-Beitragspflicht enthebt.

Einzig der AN - der bekanntermaßen "gläserne" Einkünfte hat - wird wieder einmal um den Erfolg seiner Vorsorge-Bemühungen gebracht. Diese Krankenkassenregelung wurde erst 2004 beschlossen, also lange nach der Vorsorge-Renten-Diskussion die zu Riester- und Rürup- Programmen geführt hatte. Wäre diese nachträgliche Abzocke der Krankenkassen von Anfang an gültig und bekannt gewesen, hätten diese Vorsorgemodelle keine Chancen gehabt.

Wir fordern eine Gesetzesänderung zur Abschaffung dieser Krankenkassen-Selbstbedienung!

Wir fordern "Bestandsschutz" für Verträge die vor der Krankenkassenregelung abgeschlossen wurden!

Wir fordern den Gesetzgeber auf, Altervorsorge-Aufwendungen die vom Arbeitnehmer entrichtet werden, abgabenfrei zu stellen - auch wenn der AG als "Einzahlender" auftritt.

P.S.:
Mein Rat an Alle, die ihre Altersvorsorge über den AG abgeschlossen haben: Beendet die Einzahlungen, lasst den Vertrag ruhen und macht eine private Vorsorge."




* http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a02/mitglieder/260538

Link: Direktversicherung: gienger, CDU, spricht von Fehler
Quelle: Mail an die Redaktion

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Direktversicherung:
09.06.2016: Direktversicherung: 14.500 Euro Verlust
04.06.2016: Direktversicherung: Gienger, CDU, spricht von Fehler
01.06.2016: Direktversicherung: SPD wählen? Jetzt nicht mehr

Alle Artikel zum Thema Direktversicherung