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VDK: AD-Gesetzentwurf umfassend umsetzen

09.03.2005 - von Walter Hirrlinger

"Menschen mit Behinderungen wird nach wie vor pauschal der Abschluss von Versicherungsverträgen verweigert. Ältere Menschen haben mit Altersgrenzen bei privaten Zusatzversicherungen zu kämpfen", kritisierte der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger. Der VdK-Chef forderte die Koalitionsfraktionen auf, unbeirrt am vorliegenden Gesetzentwurf zum Antidiskriminierungsgesetz (ADG) festzuhalten.

Künftig müssten pauschale Altersgrenzen beim Abschluss von Versicherungen ausgeschlossen werden. So sei es für viele in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte nicht nachvollziehbar, dass sie beispielsweise mit 65 Jahren kaum mehr eine private Zusatzversicherung abschließen könnten, um Leistungseinschränkungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz privat zu kompensieren.

"Das Antidiskriminierungsgesetz ist unverzichtbar. Es geht nicht darum, bestimmte Gruppen zu bevorzugen, sondern bestehende Benachteiligungen abzubauen. Die Befürchtungen der Länder sind daher überzogen."

Quelle: VDK

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