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BAG: Berücksichtigung der Beschäftigungszeit erst ab 25. Lebensjahr

Köln, 2016 Foto: H.S.

23.02.2016

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Berücksichtigung der Beschäftigungszeit erst ab Vollendung des
25. Lebensjahres - Diskriminierung wegen des Alters.

Der Senat hat keine Entscheidung in der Sache getroffen. Die Revision des Klägers wurde aus prozessualen Gründen zurückgewiesen.

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13 -

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Landesarbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 14.02.2014
Aktenzeichen: 8 Sa 303/13
Rechtsvorschriften: § 10 S. 3 Nr. 4 AGG

Die Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach sich Betriebszugehörigkeitszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht rentenerhöhend auswirken, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 11/16, Landesarbeitsgericht Nürnberg