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AD-Gesetz: Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestags

03.03.2005 - von Hanne Schweitzer

1.
Der Gesetzentwurf der rot/grünen Koalition vom 15.12.04 entspricht der gesellschaftlichen Realität. Das Büro gegen Altersdiskriminierung begrüßt deshalb ausdrücklich die Tatsache, dass der ADG-Entwurf deutlich über die von der EU als Mindestanforderungen deklarierten EU-Richtlinien hinausgeht.

2.
Das Büro gegen Altersdiskriminierung sammelt seit 1999 Fälle von Altersdiskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Aufgrund dieser empirischen Erfahrungen stellen wir fest: In zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens werden BürgerInnen wegen ihres Lebensalters ausgegrenzt und benachteiligt.

Lebensalter wird zunehmend von einer biologischen zu einer sozialen Eigenschaft. Dies widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung aus dem Grundgesetz.

Direkte oder indirekte Diskriminierungen und Anleitungen zur Diskriminierung wegen des Lebensalters erfolgen durch Behörden, Verwaltungen und Verbände, durch Unternehmen und durch Anbieter von Waren und Dienstleistungen.
Zu den Bereichen, in denen Altersdiskriminierungen an der Tagesordnung sind gehören:

  • Aus- und Weiterbildung,
    Banken und Sparkassen,
    Beruf und Beschäftigung,
    Ehrenamtliche Tätigkeit,
    Gesetzliche und private Krankenkassen sowie Ärzte,
    Gesetzliche und private Pflegeversicherungen,
    Gesetzliche und private Rentenversicherungen,
    Medienberichte,
    Politische Partizipation,
    Andere Versicherungen,
    Wohnungswirtschaft und Infrastrukturmaßnahmen.
    Zwangsrentenalter, Zwangsverrentungs- und Zwangspensionsalter


  • 3.
    Die Bedenken, die in der Entschließung des Bundesrates vom 18.02.05 gegen den Gesetzentwurf geäußert wurden, sind unberechtigt.
    Dazu muss man wissen: Diese Bedenken basieren auf einer Entschließung der CDU-regierten Bundesländer. Sie konnten den Bundesrat erfolgreich passieren, weil Minister Steinbrück, als Vertreter des SPD/Grün regierten Bundeslands NRW, sich bei der Abstimmung der Stimme enthielt.

    Insgesamt machen die von CDU/FDP geäußerten Bedenken deutlich, dass die Wirtschaft für sich das Recht in Anspruch nimmt, die Spielregeln des gesellschaftlichen Miteinanders in diesem Staat alleine nach ihren Interessen festlegen zu wollen.

    Aber gerade die zunehmende Deregulierung der Gesellschaft erfordert ein Antidiskriminierungsgesetz. Das Individuum muss sowohl im Arbeits- wie im Zivilrecht die Möglichkeit haben, juristisch gegen ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen wegen des Lebensalters vorgehen zu können.
    Nur so ist zumindest Rechtssicherheit für das Individuum gewährleistet.

    Wer in diesem Zusammenhang von einer "Prozessflut " spricht, kann das sinnvoll nur dann, wenn er die Absicht hat, trotz gesetzlicher Regelung Diskriminierungen nicht zu stoppen, sondern ungerührt zum eigenen Vorteil weiter zu betreiben.

    Und wer "Toleranz" statt gesetzlicher Regelungen will, weiß genau, dass aufgrund von "Toleranz" kein 50Jähriger eingestellt wird, kein 60Jähriger eine Hypothek oder einen Kredit erhält, und keine 70Jährige eine dringend notwendige Rehamaßnahme.

    Auch kann von "immensen bürokratischen und finanziellen Belastungen" nur sprechen, wer bewußt die Tatsache verschweigt, dass in Kanada, USA, Australien, Großbritannien und Irland schon seit vielen Jahren Antidiskriminierungsgesetze in Kraft sind und dort bis heute noch Niemand unter der vermeintlichen bürokratischen und/oder finanziellen Last zusammengebrochen ist.

    Zunehmende Globalisierung, das Älterwerden der Bevölkerung, und das Angewiesensein auf die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte erfordern dringend eine Gesetzgebung, die jedem Bürger und jeder Bürgerin das Recht garantiert, gleichberechtigt und ohne Altersdiskriminierung in diesem Staat leben zu können.

    Davon sind wir noch weit entfernt. Direkte oder indirekte Diskriminierungen sowie Anleitungen zur Diskriminierung wegen des Lebensalters erfolgen tagtäglich durch:

    Behörden, Verwaltungen und Verbände, durch Unternehmen und Anbieter von Waren und Dienstleistungen.

    Zu den Bereichen,in denen Altersdiskriminierung üblich ist, gehören:

    Aus- und Weiterbildung, Wohnungsmarkt und Infrastrukturmaßnahmen,
    Banken und Sparkassen,
    Beruf und Beschäftigung,
    Ehrenamtliche Tätigkeit,
    Gesetzliche und private Krankenkassen sowie Ärzte,
    Gesetzliche und private Pflegeversicherungen,
    Gesetzliche und private Rentenversicherungen, Andere Versicherungen, Medienberichte,
    Teilhabe an der politischen Partizipation, Zwangsverrentungen und Zwangspensionierungen.

    Erweiterte Stellungnahme des Büros gegen Altersdiskriminierung anläßlich der Anhörung des Familienausschusses am 7.3.2005 zum AD-Gesetzentwurf in Berlin. ©2004 Büro gegen Altersdiskriminierung e. V.

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=808
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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    25.02.2005: NRW torpediert AD-Gesetzentwurf im Bundesrat
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