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Selbsthilfeverein gegen Krebs hat Altersgrenze in Satzung

01.12.2015 - von P.J.

Die Selbsthilfeorganisation "Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V." hat in ihrer Satzung im Paragraf § 11 über die Wahl und Amtsdauer des geschäftsführenden Bundesvorstandes festgelegt, dass Menschen ab dem 69. Lebensjahr nicht mehr in Funktionen und Ämter gewählt werden können.
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Quelle: Mail an die Redaktion

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