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Krankenkassen erheben Zusatzbeitrag ab 2016

Foto: O.I.

23.10.2015 - von H.S.

Damit war zu rechnen. Zwar wird der Krankenkassenbeitrag für das nächste Jahr bis zum 1. November vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegeben, aber der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes gab schon am 14.10.2015 bekannt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge im nächsten Jahr um ca. 0,2 Prozentpunkte erhöhen werden.

Der gesetzlich festgelegte Beitrag liegt seit dem 1.1.2015 bei 14,6 Prozent, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. RentnerInnen und Rentenversicherungsträger teilen. Der Zusatzbeitrag muss allein von den ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen bezahlt werden. Das gilt laut Beschluß der schwarz/roten Koalition seit dem 1.Januar 2015. Wie hoch die Zusatzbeiträge exakt sein werden, das bestimmen die Krankenkassen selber.

Befreiung vom bzw. Übernahme des Zusatzbeitrags
Vom Zusatzbeitrag befreit sind: Empfänger von Krankengeld, von Verletztengeld, von Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld sowie Empfänger von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld I, Arbeitlosengeld II und Hartz IV übernehmen die Leistungsträger den Zusatzbeitrag. Das gilt auch für Behinderte in anerkannten Werkstätten, für Auzubildende, Bufdis (Bundesfreiwilligendienst) und TeilnehmerInnen am freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr.

Rentner und RentnerInnen
RentnerInnen zahlen die Hälfte des gesetzlich festgelegten Krankenversicherungsbeitrags von 14,6 Prozent. Die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger. Den Zusatzbeitrag für das Jahr 2015 mußten die RentnerInnen erst zwei Monate später, nämlich ab dem 1. März bezahlen.
Da die Rentenversicherungsträger für die technische Umsetzung bei Änderungen des Zusatzbeitrages eine Vorlaufzeit benötigen, durch entsprechende gesetzliche Regelungen Rechnung getragen. So kommt es, dass sich Änderungen des Zusatzbeitragssatzes bei Rentnern – (und nur bei denen!) immer erst zwei Monate später auswirken. Da das gilt sowohl für Beitragssatzerhöhungen als auch für Beitragssenkungen. Und falls sich an dieser gestzlichen Reggelung nichts geändert hat, haben RentnerInnen auch im nächsten Jahr zwei Monate Zeit, um sich eine preiswertere Krankenversicherung zu suchen und die Kasse zu wechseln.

Link: Krankenkassen senkten Beitrag erst ab MÄRZ 2015 …
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminerung

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