Diskriminierung melden
Suchen:

Nebenverdienste der Bundestagsabgeordneten

Bologna, 2006 Foto: H.S.

06.10.2015

Nach dem Abgeordnetengesetz sind Tätigkeiten „beruflicher und anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig“.
Neu ist seit dem 4.10.2015 ist eine Rechenmaschine der FAZ online, von der die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten, die sie nach der letzten Wahl, also in der laufenden Legislaturperiode bisher erwirtschaftet haben, ganz nach Wunsch entweder namentlich, oder nach Bundesländern, Fraktionen, Ausschüssen oder Männlein/Weiblein summiert werden.

Tatsächlich dürften die Nebeneinkünfte vieler Bundestagsabgeordneten Anoch deutlich höher sein. Einnahmen unter 1.000 Euro brauchen nicht angegeben werden, und in der höchsten Verdienststufe ist kein Betrag festgelegt.

Zu finden unter: Link

Link: 9,8 % mehr an Diäten für Bundestagsabgeordnete
Quelle: FAZ

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Sonstiges:
02.10.2015: Graue Panther mit neuem Vorstand
28.09.2015: VdK + SoVD: Barrierefreiheit und NATO-Stacheldraht
23.09.2015: Ran ans Alter! BUCHTIPP

Alle Artikel zum Thema Sonstiges